Vom 27. Juni 2020 gilt in Brandenburg zunächst bis zum 16. August 2020 ein sogenanntes Beherbergungsverbot für spezielle Risikogebiete in Deutschland.
Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter oder Verpächterinnen und Verpächter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Räumlichkeiten dürfen ab dem 27. Juni 2020 bis zunächst zum 16. August 2020 keine Gäste aufnehmen aus Landkreisen, kreisfreien Städten oder entsprechend klar regional eingrenzbarer Teilgebiete, wenn dort in den letzten sieben Tagen vor der Anreise eine stark erhöhte Zahl von Infizierten zu verzeichnen war.
Diese Zahl liegt bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gäste, die über einen negativen ärztlich attestierten Covid19-Test verfügen, der höchstens 48 Stunden vor Anreise erfolgt ist sowie Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen.
Verstöße gegen das Beherbergungsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte entnehmen Sie der beigefügten pdf alle weiteren wichtigen Regelungen.