Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Großveranstaltungsverbotsverordnung vom 7. Juli 2020 (GVBl. II Nr. 56) (siehe Anlage) hat die Landesregierung die Geltungsdauer der Großveranstaltungsverbotsverordnung bis zum 31. Oktober 2020 ausgedehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mittenwalde