Infomaterial
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Pressemitteilung vom 30.10.2020
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Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
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Bußgeldkatalog vom 30.10.2020
Weitere Informationen
> Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
Ab Montag (2. November) tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.
Befristet bis zum 30. November 2020 gelten dann auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen.
Zugleich sollen dadurch unter anderem Schulen und Kitas geöffnet bleiben und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Damit setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober 2020 in Landesrecht um. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens 10 Personen). Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen. Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 02.11.2020 begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. November; 24.00 Uhr) abreisen. Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. Ebenso der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Alle geltenden Regelungen finden Sie in der beigefügten Pressenmitteilung vom Land Brandenburg (pdf).