Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Videoschaltkonferenz am 25.11.2020 die Fortschreibung der Eindämmungmaßnahmen beschlossen. Den ausführlichen Beschluss finden Sie als pdf beigefügt.
Zusammenfassung:
Zunächst soll in der noch ausstehenden landesrechtlichen Umsetzung für die Zeit vom 01. Dezember 2020 bis zum 20. Dezember 2020 die Fortgeltung der für den November 2020 beschlossenen Maßnahmen geregelt werden und zudem:
- Eine Ausweitung der Maskenpflicht,
- eine Verschärfung der Personenobergrenzen in größeren Verkaufseinrichtungen
- eine Verschärfung der Personenobergrenzen bei privaten Zusammenkünften
vorgesehen werden.
Darüber hinaus ergeht ein dringender Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Um dies zu ermöglichen, werden die Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, unbürokratisch Home-Office und Urlaube zu ermöglichen.
Die sog. „Hot-Spot-Strategie“ soll fortgeführt und um die Kategorie der „besonders extremen Infektionslage“ bei einer Inzidenz von über 200 neu festgestellten Infektionen pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage erweitert werden.
Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis längsten 01. Januar 2020 sollen im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert betrachtet werden. Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sollen ermöglicht werden bis maximal 10 Personen insgesamt, wobei dazugehörige Kinder bis 14 Jahre auf die Obergrenze nicht mit angerechnet werden. Zum Jahreswechsel wird empfohlen auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Pyrotechnik untersagt werden. Ebenso öffentlich veranstaltete Feuerwerke.
Für Länder, deren Landeswert deutlich unter der 7-Tages-Inzidenz von 50 neu festgestellten Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt, sind Abweichungsmöglichkeiten vorgesehen.
Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen wird weiterhin als politisches Ziel formuliert. Um dies auch angesichts der hohen Inzidenzraten zu gewährleisten sollen die bestehenden Regelungen in Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von deutlich mehr als 50 neu festgestellten Infektionen pro 100.000 Einwohner um eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Jahrgangsstufe erweitert werden. Weitergehende unterrichtsorganisatorische Maßnahmen, wie Hybrid- oder Wechselmodelle, sollen schulspezifisch und erst ab einer 7-Tagesinzidenz von über 200 neu festgestellten Infektionen pro 100.000 Einwohner vorgesehen werden. Ergänzt werden soll dies um eine Kontrollstrategie im Schulbereich.
Die als sog. „Novemberhilfen“ bezeichnete Fortschreibung der Überbrückungshilfe III soll für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen über den November hin-aus fortgeschrieben werden. Hinsichtlich der Krankenhausfinanzierung und einer diesbezüglichen Ausfallkompensation für bereitgehaltene intensivmedizinische Kapazitäten besteht noch keine Einigkeit.
Neben der o.g. Eindämmungsstrategie und deren Kompensationskomponenten ist eine Fortschreibung der Teststrategie und Ansätze einer Schutzstrategie für vulnerable Gruppen vereinbart. Zudem sind die Länder zur Vorbereitung der Umsetzung einer Impfstrategie zum rechtzeitigen Aufbau von Impfzentren und -strukturen aufgefordert.
In Ansehung der nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests soll das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage verkürzt werden.
Soweit es zur Umsetzung der o.g. Beschlüsse der landesrechtlichen Umsetzung bedarf, ist eine Beschlussfassung der insoweit zu ändernden Rechtsverordnungen durch die Landesregierung bereits für Freitag, 27. November 2020 angekündigt.