Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 5. Änderung „Logistik“ des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.12.2020 die 5. Änderung „Logistik“ des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 426, 427 und 444 der Flur 13, Gemarkung Mittenwalde sowie die Flurstücke Nr. 524, 525 und 538 der Flur 1, Gemarkung Schenkendorf. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Bitte beachten Sie, dass bedingt der aktuellen Corona-Pandemie eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich sein kann.
Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Mittenwalde eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 13.01.2021 in Kraft.
Mittenwalde, den 23.12.2020
Maja Buße
Bürgermeisterin