Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
über das Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes 91/1 „Hechtstücke“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2018 die Stellungnahmen der Behörden zur 3. Änderung des Bebauungsplans 91/1 „Hechtstücke“ abgewogen und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes an der Schenkendorfer Chaussee neben der Autobahnzufahrt zur A 13. Er umfasst eine im rechtskräftigen Bebauungsplan als Sondergebiet für Handel ausgewiesene Fläche von ca. 1,5 ha auf Teilflächen der Flurstücke 548, 258/3, 245/5 und 107/5 in Flur 13.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Mittenwalde, den 03.12.2019
Maja Buße
Bürgermeisterin