Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Zum Mühlenberg Töpchin"
Die am 19.11.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde beschlossene Satzung über den Bebauungsplan „Kindertagestätte zum Mühlenberg Töpchin" wurde am 06.06.2019 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB durch Fiktion genehmigt (Az. 40004-19).
Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Töpchin westlich des Friedhofes. Er umfasst in der Gemarkung Töpchin, Flur 3 das Flurstück 163 und Teile des Wegeflurstückes 88.
Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Mittenwalde eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 15.01.2020 in Kraft.
Mittenwalde, den 03.12.2019
Maja Buße
Bürgermeisterin