Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Ragow, Dorfstraße Nr. 6 und 7“
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 26.09.2016 den Bebauungsplan „Ragow, Dorfstraße Nr. 6 und 7“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des B-Plans „Ragow, Dorfstraße Nr. 6 und 7“ umfasst die Flurstücke 306/1 und 306/2 der Flur 5 in der Gemarkung Ragow. In den angefügten Planausschnitten ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 18.01.2017 in Kraft.
Mittenwalde, den 16.12.2016
Maja Buße
Bürgermeisterin