Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Feldrain" bestehend aus Planzeichnung, und der Begründung zusammen mit dem Umweltbericht sowie den ergänzenden Festsetzumngen von Flächen- und Maßnahmenzuordnungen, wurde im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2021 gefasst.
Im Amtsblatt für duie Stadt Mittenwalde Nr.10 vom 20.10.2021 wurde der Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Er umfasst eine im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesene Fläche von ca. 2,50 ha, In der Gemarkung Töpchin, Flur 2, Flurstücke 1168,1171, 1172, 1174 - 1177, 1179,1310 - 1318, 1320- 1326, 1173,1180, 1319, 1178, 1327, 1328, 1331.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird innerhalb des vereinfachten Verfahrens von einem Umweltbericht und einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des
die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Mittenwalde, den 1. Oktober 2021
Maja Buße
Bürgermeisterin