Stadtplanung

Die Stadtplanung befasst sich mit der fachlichen Umsetzung der politischen Ziele der Stadtentwicklung im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsrechte. Die beiden Instrumente, auf die die Stadt bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer städtebaulichen Ideen zurückgreifen kann, sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Darüber hinaus ist der Beschluss von Satzungen zur Ergänzung oder Einschränkung gestalterischer Möglichkeiten (z.B. Sanierungssatzung Ortskern Mittenwalde) möglich. Im Rahmen der Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans, von Bebauungsplänen oder Satzungen wird in der Regel eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage durchgeführt.
 

Weitere Bestandteile der Stadtplanung sind die Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung und der in diesem Kontext entstandenen Gremien der Flughafenumfeldgemeinden.

 

Zudem arbeitet die Stadtverwaltung zusammen mit dem Tourismus- und Stadtentwicklungsausschuss konsequent an der Erstellung und Fortführung touristischer Teilkonzepte wie dem wassertouristischen Entwicklungskonzept, einem städtischen Leitbild sowie an einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (siehe unten).