Kabinett beschließt Verlängerung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

Artikel von Potsdam, Staatskanzlei - Der Regierungssprecher

Kabinett beschließt Verlängerung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

Die Dritte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19  in  Brandenburg  (Dritte  SARS-CoV-2-Umgangsverordnung)  wird  mit  wenigen Änderungen um vier Wochen bis 9. November 2021 verlängert. Das hat  das  Kabinett  heute  beschlossen.  Die  Änderungsverordnung  tritt  am 13. Oktober  2021  in  Kraft.  Die  Dritte  SARS-CoV-2-Umgangsverordnung  gilt seit 16. September 2021 und war zunächst bis 13. Oktober befristet.
 
Ministerpräsident  Dietmar  Woidke: „Die Daten zeigen, dass Brandenburg in den letzten Monaten gut durch die Pandemie gekommen ist. Mein Dank an alle, die dazu  beigetragen haben. Wir wollen jetzt auch weiter gut durch die bevorstehende kältere Jahreszeit kommen. Deswegen gilt: Wer noch nicht geimpft ist, sollte das jetzt dringend nachholen, denn im Herbst steigt die Gefahr einer Infektion erheblich. Und die Daten aus unseren Krankenhäusern zeigen: Fast nur Ungeimpfte müssen stationär aufgenommen werden. Hier kämpfen Ärzte und Pfleger um Gesundheit und Leben jener, die bisher nicht bereit waren, sich impfen zu lassen.“
 
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:  „Unsere  Corona-Umgangsverordnung hat sich in der Praxis bewährt. Die heute beschlossenen Anpassungen und Erleichterungen  sind  aus  infektiologischer  Sicht  angesichts  der  aktuellen  Lage vertretbar. Wir müssen aber mit einem Anstieg der Infektionszahlen im Herbst und Winter rechnen. Ein Grund dafür ist die immer noch große Zahl ungeimpfter Personen. Außerdem stehen die Herbstferien an, die Reisezeit beginnt wieder, und damit steigt auch das Infektionsrisiko. In der kalten Jahreszeit halten wir uns wieder häufiger in geschlossenen Räumen auf, wo die Ansteckungsgefahr größer ist. Deshalb ist es wichtig, dass alle weiter auf die Abstands- und Hygieneregeln achten und überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, eine Maske tragen.“
 
Die  aktualisierte  Dritte  SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sieht Anpassungen vor, die ab dem 13. Oktober 2021 gelten.In der beigefügten Pressemitteilung finden Sie alle Anpassungen im Überblick.
 

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