Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 01/2022 zum Schutz vor der Einschleppung von Geflügelpest

Artikel von Amtsleiterin, Amtstierärztin, LDS


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Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 01/2022 zum Schutz vor der Einschleppung von Geflügelpest

Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchten wir Ihnen die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung von Geflügelpest bereitstellen. Gleichzeitig ordnen heute auch alle anderen Veterinärämter Brandenburgs die Aufstallung von Geflügel in landkreiseigenen Risikogebieten an. Die Aufstallungsgebiete entsprechen nach einer aktualisierten Risikobewertung den gleichen Gebietskulissen aus 2020/2021. Unsere Erfahrungen bei den Vor-Ort-Kontrollen zur Aufstallungspflicht zeigen, dass besonders ältere Geflügelhalter keine oder unzureichend Kenntnis von der Aufstallungspflicht haben. Es wäre daher schön, wenn Sie innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung z.B. mittels Aushang unterstützen würden. 

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