Information für asylsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer

Information für asylsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer

Welche Behörde ist als Erstkontakt zuständig? Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, sollten sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Registrierung melden.
 

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt

Telefon: 033644270

Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.
 

Wenn geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden.
 

 

Wo beantragt man Asyl?

Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Ukrainische Staatsangehörige können sich legal bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Dazu wenden sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
 

Landkreis Dahme-Spreewald

Ausländerbehörde

Schulweg 1b

15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 26-2105 / -2106

Fax: 03375 26-2108

Wenn ukrainische Geflüchtete keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich in Brandenburg bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt

Telefon: 033644270

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