Zweite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Artikel von Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Zweite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Zweite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID- 19 in Brandenburg (2, RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) vom 28.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, wie schon in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung der Landesregierung verkündet, besteht auch in 2021 ein erhebliches Landesinteresse darin, in den Zeiten der umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus die Struktur der Kindertagesbetreuung zu sichern und Einnahmeverluste durch mögliche Beitragsausfälle durch Eltern zu kompensieren. Den Einnahmeverlusten stehen keine oder nur geringe Ausgabereduzierungen gegenüber, da ein Notbetrieb mit kleinen Gruppen personalintensiv ist und nicht zu einer erkennbaren Senkung der Sachmittelausgaben führt.

Es gilt auch zu gewährleisten, dass nach Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen der Betrieb in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege schnellstmöglich wieder aufgenommen werden kann. Mit einer zu gewährenden Zuwendung für die Herbeiführung der Elternbeitragsfreiheit soll vor dem Hintergrund des stark angestiegenen Pandemiegeschehens außerdem ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen werden, dass vertraglich vereinbarte Betreuungsleistungen in nicht geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen freiwillig nicht in Anspruch genommen werden. Kinder sollen nur in dem Umfang betreut werden, wie es zwingend erforderlich ist.

Aus Sicht der Landesregierung ist dies nur möglich, wenn schnell und unbürokratisch ohne juristische Auseinandersetzungen zwischen den Finanzierungsbeteiligten auf kreislicher und/oder kommunaler Ebene und den Eltern, die Gesamtfinanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung, hier der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) und der Kindertagespflege, gesichert wird.

Das Land fängt mit den nach § 23 LHO gewährten Zuwendungen nach dieser Richtlinie zu einem großen Teil die Einkommensausfälle bei den öffentlichen und freien Trägern ab, um die Liquidität in der Schließungszeit zu erhalten. Hierzu hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine Förderrichtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt, die mit auf der Ebene der Ressorts der Landesregierung mitgezeichnet worden ist und zu denen sich die kommunalen Spitzenverbände, die LIGA, der LKJA und der Landeskitaelternbeirat geäußert haben. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die RL nochmals präzisiert und geschärft. Die Finanzierung wird aus Mitteln des Rettungsschirmes gesichert.

In der Anlage finden Sie die schlussgezeichnete Richtlinie und die FAQ, die wir auf der Grundlage der Erfahrungen der Förderung in 2020 für Ihre Unterstützung erarbeitet haben.

Bei Nachfragen stehen Ihnen im zuständigen Fachreferat: Frau Desch - Telefon: 0331/8663724 - und Frau Vanessa Wenslau - Telefon: 0331/866-3594 - zur Verfügung.

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