Unterricht auf Distanz - nur mit Ausnahmen in der Schule

Artikel von MBJS

Unterricht auf Distanz - nur mit Ausnahmen in der Schule

Vorerst bis 21. Februar werden alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen zu Hause unter Anleitung durch die Lehrkräfte. Das gilt vorbehaltlich den Regelungen in der erwarteten nächsten Eindämmungs-Verordnung.


Ausnahmen:

Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Schule des Zweiten Bildungswegs) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht. Sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt – aufgrund besonders hoher Infektionszahlen in der Region – nichts Anderes regelt. Die Schulleitungen stellen sicher, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen ein Mindestabstand eingehalten werden kann. 

Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Sorgeberechtigten entscheiden in Abstimmung mit der Schulleitung über den Schulbesuch. Die schulischen Hygienekonzepte sind dabei besonders zu berücksichtigen. Appell an die Eltern: Bitte behalten Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause.

Die übrigen Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen, der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Schulen sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs verbleiben bis 21. Februar 2021 im Distanzunterricht.

Im Musikunterricht darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

Praktischer Sportunterricht findet mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen Sport ausschließlich im Freien statt; ist dies witterungsbedingt nicht möglich, werden im Unterricht sporttheoretische Inhalte behandelt. Aktuell besteht die Sorge, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Distanzunterrichts und auch in ihrer Freizeit nicht genug bewegen und dies negative gesundheitliche Folgen haben könnte. Die Lehrkräfte sind gebeten, dies bei der Organisation des Distanzunterrichts zu berücksichtigen und auch Aktivitäten einzuplanen, die bewegungsfördernd - möglichst im Freien - wirken können. Es sollen Veränderungen der Körperhaltung wie regelmäßiges Stehen, Dehnen oder Bewegen an Ort und Stelle gefördert werden.

Schülerbetriebspraktika

Im 1. Quartal 2021 finden keine Schülerbetriebspraktika gemäß der Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung Nummer 16 Absatz 1 statt. In diesem Zeitraum geplante Schülerbetriebspraktika sind abzusagen.

Sollten ab April 2021 wieder Praktika stattfinden können, so sind die zum Zeitpunkt der Durchführung jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Gegebenenfalls sind in Abstimmung mit dem Praktikumsgeber darüberhinausgehende Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu ergreifen.

Die Durchführung von Schulfahrten bleibt bis zum 28. Februar 2021 verboten.

 

Erfahren Sie mehr auf: Corona Aktuell | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de) 

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