Bürgertests: Neue Internetseite bietet Übersicht zu kostenfreien Corona-Schnelltests in Brandenburg

Artikel von Land Brandenburg


Bürgertests: Neue Internetseite bietet Übersicht zu kostenfreien Corona-Schnelltests in Brandenburg

Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen (Bürgertests). Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dafür wurden und werden im ganzen Land Brandenburg in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte zahlreiche Schnellteststellen eingerichtet oder beauftragt. Viele Städte und Gemeinden haben dies vor Ort aktiv unterstützt. Die kostenfreien Corona-Schnelltests werden zum Beispiel in Testzentren, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie einzelnen Drogeriemärkten angeboten. Eine Übersicht, wo in Brandenburg Bürgertests angeboten werden, bietet die neue Internetseite https://brandenburg-testet.de, die das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erstellt hat.



Die neue Internetseite bietet neben Informationen zu den Corona-Tests eine interaktive Brandenburg-Karte, mit der Bürgerinnen und Bürger schnell eine Teststelle für den kostenfreien Bürgertest in ihrer Nähe finden können. Enthalten sind Informationen wie z. B. Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Die Karte befindet sich im Aufbau: Rund 120 Teststellen sind bereits erfasst, weitere werden in den kommenden Tagen ergänzt.

Gesundheitsministerium Ursula Nonnemacher: „Ich danke allen Landkreisen und kreisfreien Städten dafür, dass sie in so kurzer Zeit so viele Teststellen für die Bürgertests geschaffen haben. Regelmäßige Tests sind neben den Impfungen die entscheidende Voraussetzung für den Weg heraus aus der Pandemie.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Innerhalb kurzer Zeit wurde an vielen Orten im Land mit kommunaler Unterstützung ein Netz von Bürgertestmöglichkeiten aufgebaut. Ich danke den vielen Hilfsorganisationen, Apotheken, Ärzten und anderen Aktiven, für ihre Anstrengungen, ohne die dies nicht möglich gewesen wäre. Ich hoffe, dass sich noch viele weitere Teststellen eintragen lassen und die Bürgerinnen und Bürger die für sie kostenfreien Bürgertestangebote annehmen. Dies erleichtert die neue Internetseite sehr. Zum Teil finden sich auch schon Verlinkungen auf die Buchungsportale der Einrichtungen. Ich begrüße es, dass der Vorschlag, eine solche zentrale Informationsseite einzurichten, vom Gesundheitsministerium aufgegriffen wurde.“

Dr. Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg: „Der Aufbau eines möglichst bedarfsgerechten Netzes an Teststellen ist von erheblicher Bedeutung und angesichts der knappen zeitlichen Vorgaben eine große Herausforderung, der sich die Landkreise mit großem Engagement gestellt haben. Gleichzeitig ist es für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, problemlos eine nahegelegene Teststelle finden zu können. Die jetzt im Internet freigeschaltete interaktive Brandenburg-Karte ist hierbei eine große Hilfe, die wir nur begrüßen können.“

Bürgertestung: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie darf sich jede Person ohne COVID-19-Symptome im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltests kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Grundlage für dieses Angebot ist Paragraph 4a der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Anspruch auf einen Corona-Test haben alle Versicherten, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.


Zur Erbringung der Leistungen sind laut Testverordnung berechtigt:

die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren, die von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes als weitere Leistungserbringer oder als Testzentrum beauftragten Dritten und Arztpraxen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren.

Als weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere nach einer Schulung, garantieren, beauftragt werden.

Zur Durchführung von Bürgertestungen nach Paragraph 4a Coronavirus-Testverordnung hat das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg am 17.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch auf der Internetseite brandenburg-testet.de zum Download eingestellt ist.

Das könnte Sie auch interressieren

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und Matomo für eine optimale Analyse und Statistik. Cookies helfen uns, die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

  Notwendig erforderlich

Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.

Cookie Dauer Beschreibung
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
  Analyse

Über Cookies dieser Kategorie lernen wir aus dem Verhalten der Besucher auf unserer Website und können so relevante Informationen noch schneller erreichbar machen.

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)
_pk_ref.xxx 6 Monate Matomo – Referenz-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)