Auswirkung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf die 2. Richtlinie Elternbeitrag

Artikel von Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Auswirkung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf die 2. Richtlinie Elternbeitrag

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) hat der Bund u.a. eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, die am 24. April 2021 in Kraft getreten ist. Der in diesem Zusammenhang neu eingeführte § 28b IfSG sieht u.a. das inzidenzabhängige Schließen und Wiederöffnen der Kindertagesstätten und der Kindertagespflegestellen vor. Wegen dieser Änderung wurde auch die 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg mit Wirkung zum 24. April 2021 geändert. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich an dieser Stelle noch einmal auf mein Schreiben vom 23. April 2021.

Im beigefügten Schreiben möchte Sie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über die Auswirkungen dieser Änderungen auf die 2. Richtlinie Elternbeitrag Corona informieren.

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