Information zum Thema möglicher Katastrophenfall

Artikel von Landkreis Dahme-Spreewald


Information zum Thema möglicher Katastrophenfall

Was sind Katastrophen? Katastrophen sind insbesondere Naturereignisse oder durch Mensch oder Technik verursachte Ereignisse, die eine Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, erheblicher Sachwerte, lebensnotwendiger Unterkünfte oder der Versorgung der Bevölkerung bedeuten und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursachen, durch Kräfte der Feuerwehren und des Rettungsdienstes und trotz Nachbarschaftshilfe nicht in angemessener Zeit beseitigt werden können und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Führung erfordern.

Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis für die Planung vorbeugender Maßnahmen zum Schutz vor Katastrophen zuständig.

Eine Katastrophe kann nur der Landrat oder ein von ihm Beauftragter ausrufen. In diesem Fall werden alle anfallenden Kosten durch den Landkreis getragen.

Zur Bekämpfung einer Katastrophe bedient sich der Landrat des Katastrophenschutzstabes, der sich aus diesbezüglich ausgebildeten Mitarbeitern der Kreisverwaltung und Fachberatern zusammensetzt. Zur Durchführung der dringend erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen zieht der Landrat Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Polizei, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk sowie Katastrophenschutz- und Brandschutzeinheiten hinzu. Wenn die Situation es erfordert können auch Bürger zur Mithilfe verpflichtet werden sowie Fahrzeuge und technische Geräte privater Firmen abgefordert werden.

Bevölkerungswarnsystem „KATWARN“

Der Gesetzgeber im Land Brandenburg schreibt vor, dass die Landkreise wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen zu treffen haben. Diese Forderung schließt auch den Schutz der Zivilbevölkerung ein.

Wenngleich die Im Landkreis Dahme-Spreewald etwa 160.000 Einwohner in erster Linie für ihren Eigenschutz selbst verantwortlich sind, hat der Landkreis doch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nach Möglichkeiten zu suchen, die Bevölkerung im Falle von großen Schadenslagen rechtzeitig zu informieren bzw. zu warnen.

Allerdings gibt es seit etwa Anfang der 90er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland kein flächendeckendes Warnsystem mehr. Auch die früher üblichen Sirenen sind zunehmend „aus der Landschaft verschwunden“. Hinzu kommt bei den wenigen verbliebenen Sirenen, dass die Bevölkerung seitdem wenig bzw. gar keine Erfahrungen mehr im Umgang mit den verschiedenen Sirenensignalen hat.

Diesen Umstand haben sich das Fraunhofer-Institut und die öffentlichen Versicherer zu Nutze gemacht und das Katastrophenwarnsystem KATWARN entwickelt.

KATWARN ermöglicht die Warnung der Bevölkerung im betroffenen Territorium einfach per SMS oder E-Mail – im Zeitalter von Handy und iPhone eine durchaus geeignete Möglichkeit, um Informationen schnell zu verbreiten.

Der Bürger kann sich hierzu bei einer Servicenummer unter Angabe seiner Postleitzahl anmelden. Die Speicherung der Daten erfolgt auf einem speziellen KATWARN-Server, auf den die Regionalleitstelle Lausitz in Cottbus Zugriff hat. Es werden hier Handy-Nummer und Postleitzahl registriert und im Falle eines Ereignisses im Postleitzahlengebiet sind die Leitstellen-Mitarbeiter in der Lage, auf die Daten zuzugreifen und die Bürger im betroffenen Gebiet erhalten umgehend eine SMS oder E-Mail mit entsprechenden Informationen zum Ereignis und ggf. Verhaltenshinweisen. Ist die Gefahr vorüber, erfolgt die Entwarnung ebenfalls per SMS oder E-Mail.

Dieser Dienst ist für den Bürger kostenlos. Er hat lediglich einmalig die SMS-Kosten für die Anmeldung zu tragen. Diese sind vom jeweiligen Mobilfunkanbieter abhängig.

Wenn der Notfall eingetreten ist, ist es zu spät, umfangreiche Vorsorgemaßnahmen erst zu planen. Bis Hilfe eintrifft vergeht Zeit. Und dabei kommt es gerade dann vielleicht auf Minuten an, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns erst einmal auf sich selbst gestellt ist, in denen die Vorsorgemaßnahmen sich bewähren sollen.

Das richtige Verhalten in Notsituationen und die Vorbereitungen darauf bezeichnet man als Selbstschutz. Der Selbstschutz kann helfen, die Zeit bis zum Eintreffen von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz zu überbrücken. Auch können persönliche Vorsorgemaßnahmen helfen, die Auswirkungen eines Schadens auf uns und unser Umfeld zu reduzieren. Deshalb sollten Sie sich mit dem Selbstschutz rechtzeitig vertraut machen, zum Beispiel durch einen Lehrgang in Erster Hilfe und Ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Sich und anderen helfen kann nur, wer dies beherrscht.

Um konkrete und praktische Information zum Selbstschutz zu erhalten, können Sie hier die Broschüre „Für den Notfall versorgt“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe downloaden.

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