Abflugverfahren des BER über der Stadt Mittenwalde

Artikel von Achim Lorber, Vertreter der Stadt Mittenwalde in der FLK

Abflugverfahren des BER über der Stadt Mittenwalde

Über die Arbeit der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld:
Die Aufgabe der FLK besteht darin, die DFS Deutsche Flugsicherung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) darüber zu beraten, wie man die Belästigung und Beeinträchtigung der Menschen durch den Luftverkehr in der Umgebung des BER auf das nach den Umständen unvermeidbare Maß beschränken kann. Dazu hat die Kommission auch das Recht, eigene Vorschläge einzubringen. Kann ein Vorschlag der Kommission nicht in die Praxis umgesetzt werden, müssen die oben erwähnten Luftfahrtorganisationen der FLK die Ablehnung begründen.


Im November 2015 bin ich in die FLK berufen worden. Vor kurzem erst wurde die Berufung verlängert. Dem ging jeweils ein Beschluss der SVV voraus. Ich berichte sowohl dem Ordnungsausschuss als auch der Bürgermeisterin über meine Arbeit. Bei grundsätzlichen Initiativen, die Auswirkungen auf die Interessen der Menschen in unserer Stadt haben, werden die Themen vorher mit der Bürgermeisterin, im Ordnungsausschuss und/oder in der SVV beraten, bevor sie in die FLK eingebracht werden. Mit dem Mandat und dem Vertrauen im Rücken sowie dem speziellen Knowhow, das ich durch meinen Beruf erworben habe, ist es möglich, Verbesserungen für die Menschen zu erreichen. Im Februar 2019 wurde ich von den Kommissionmitgliedern in den siebenköpfigen Beirat der FLK gewählt. Wer mehr erfahren möchte über die Vorschläge und kritischen Hinweise, die im Namen der Stadt Mittenwalde in die FLK eingebracht wurden, kann unter www.ual-online.de in die Details eintauchen.


In den letzten 25 Jahren wurde überwiegend über die künftigen Flugverfahren des BER bezüglich der Routenführung beraten. Nach langem hin und her hatte die DFS GmbH im September 2011 die Flugverfahren an das BAF zur Prüfung und Festlegung übergeben. Ein halbes Jahr zuvor wurde bekannt, dass auch Teile der Stadt Mittenwalde von einzelnen Flugverfahren betroffen sein werden. Eine scharfe Rechtskurve nach dem Start von der Südbahn des BER hätte an ca. 130 Tagen im Jahr, an denen der Wind aus östlichen Richtungen weht, die Ortsteile Brusendorf und Ragow mit bis zu 100 Überflügen in etwa 1000 m Höhe pro Tag belasten können. Die Luftfahrzeuge starten gegen den Wind und nach den Wetteraufzeichnungen der letzten Jahrzehnte herrscht ca. 35 % des Jahres eine Ostwindwetterlage. Der Verlauf der Flugverfahren bezüglich ihrer Route und Flughöhe ist aber nicht das einzige Kriterium, das Auswirkungen auf die Belastung und Belästigung der Menschen im Umfeld des BER hat.


So ist mit einem klugen Betriebsverfahren bei zwei Start- und Landebahnen zu erreichen, dass außerhalb der Stoßzeiten Menschen, die unter den Flugrouten der einen Bahn leben, Ruhe bekommen, weil nur die andere genutzt wird. Ein diesbezügliches Betriebsverfahren beschreibt, wie und wann die Flugzeuge bestimmte Flugverfahren nutzen und auf welcher Piste gestartet und/oder gelandet wird. Auch Umweltbundesamt und Landesamt für Umwelt befürworten flugbetriebsfreie Zeiten bzw. Erholungspausen für die einzelnen bahnbezogenen Betriebsrichtungen, die durch einen entmischten Flugbetrieb möglich werden. Entmischt bedeutet, dass man auf einer Bahn landet und auf der anderen startet. Dazu habe ich im Mai 2013 als Gastredner ein Konzept für ein Betriebsverfahren in die Diskussion der FLK eingebracht, bei dem mit entmischtem unabhängigem Betrieb der Pisten Lärmpausen erzeugt werden können. Dieses Konzept hat in der FLK eine Mehrheit gefunden, muss aber noch etliche Hürden nehmen, bevor es den Luftfahrtorganisationen vorgeschlagen werden kann.

 

Für Mittenwalde bedeutet dies nach aktuellem Stand des Betriebsverfahrens, dass an den entsprechenden Tagen künftig evtl. noch bis zu 80 Luftfahrzeuge pro Tag zwischen Brusendorf und Ragow über die Felder fliegen. Motzen würde bei Ostwind von rund 25 Abflügen pro Tag ab 3300 m oder höher überflogen. Bei Westwind wären es rund 105 Abflüge zwischen Gallun und Motzen (siehe Abbildung der beigefügten PDF). Allerdings werden die wenigsten davon dann noch den geplanten Routen folgen, weil schon ab 1500 m Höhe von den Abflugverfahren abgewichen werden kann.  Es ist also wichtig, nicht nur über Flugverfahren, also Flugrouten und Flughöhen nachzudenken, sondern sich schwerpunktmäßig einem klugen Betriebsverfahren zuzuwenden.


Inzwischen nutzte ich die Zeit, um auf Sicherheitsrisiken einiger Flugverfahren hinzuweisen. Die verbliebenen, Mittenwalde betreffenden Abflugverfahren (siehe Abbildung der beigefügten PDF) sind für sich allein betrachtet sicher. Jedoch kann es im Zusammenspiel mit einigen Anflugverfahren bei einer entsprechenden Verkehrssituation zu gefährlichen Annäherungen kommen. Dieser Aspekt wird nun untersucht. Welche oder ob die DFS GmbH dann Änderungen der Flugverfahren vornimmt, wird sich zeigen. Das kann eine Nutzungsbeschränkung aber auch eine Streichung der Abflugverfahren sein. Immerhin hat die DFS GmbH schon fünf von sieben Flugverfahren mit erhöhtem Kollisionspotential zurückgezogen. Ansonsten hätten bei Ostwind zwei dieser gestrichenen Abflugverfahren von der Nordbahn des BER mit einer Rechtskurve zwischen Ragow und Brusendorf vorbeigeführt. Auch da veranlassten sicherheitsrelevante Gründe die Streichung.


Es geht bei allen Bemühungen darum, die Belastung und Belästigung auf das nach den Umständen unvermeidbare Maß zu beschränken. Das heißt, die aus dem Planfeststellungsbeschluss und der Rechtsprechung hervorgehenden Rahmenbedingungen müssen so ausbalanciert sein, dass einerseits das wirtschaftliche Wohl des BER im genehmigten Umfang gedeihen kann, aber andererseits denen, die unfreiwillig und in besonderem Maße ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten müssen, der nötige Schutz ihrer berechtigten Interessen durch die Nutznießer gewährt wird; sei es durch Lärmentgelte, die sich an der tatsächlich gemessenen Lautstärke jedes einzelnen Fluges orientieren, Nachtflugbeschränkungen, Begrenzung der Anzahl der Flugbewegungen oder entlastende Betriebsverfahren auch dann, wenn höhere Ticketpreise die Folge sein werden.

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