Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung nach deutschem Recht vertritt die besonderen Interessen Schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung.
Aufgaben im Überblick:
- nach § 95 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen
- Überwachung, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Bestimmungen durchgesetzt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl. Integrationsvereinbarungen eingehalten werden
- Förderung der Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen
- Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen
Hinweis: Gemäß § 98 des Neunten Buches, Sozialgesetzbuch wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2017 Frau Grüneberg zur Schwerbehindertenbeauftragten des Arbeitgebers bestellt.