Tiefbau und Straßenbau

Stadtverwaltung Mittenwalde
Fachbereich Infrastrukturservice
Abteilung Bauamt

Rathausstraße 8
15749 Mittenwalde
E-Mail: SG_Bauamt@mittenwalde.de


Sachgebiet Tief- und Straßenbau
N.N.
Telefon: 033764 / 898 - 54

- Tief- und Straßenbau
- Straßeninstandhaltung
- Straßenwidmung
- Zufahrten, Erschließung


Sachgebiet Tief- und Straßenbau
N.N.

Telefon: 033764 / 898 - 40

- Tief- und Straßenbau
- Laternenverwaltung
- Beitragsberechnung
- Bauantragsverwaltung

Das Sachgebiet Tief- und Straßenbau befasst sich in erster Linie mit der Neuerschließung und Instandhaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur. Jedes Jahr werden daher durch die Stadtverordneten beschlossene Baumaßnahmen an gemeindeeigenen Straßen und Wegen durchgeführt.

Darüber hinaus betreut das Sachgebiet die Instandhaltung und den Betrieb der Straßenlaternen im Stadtgebiet.

 

Im Rahmen Instandhaltungs- oder Erneuerungsarbeiten, die durch Ortsbeiräte und Stadtverordnete beschlossen werden, fallen gerade im Bereich Straßenbau, Straßenbeleuchtung Kosten sowohl für die Stadt als auch für Anlieger der Baumaßnahme an. Die Umlegung solcher Kosten wird durch die Verwaltung entprechend bestehender Beitragssatzungen berechnet und beschieden.

 

In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung bemüht betroffene Anwohner rechtzeitig schon während der Planung der Maßnahmen in den Prozess mit einzubinden und zu informieren. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen stehen Ihnen hier bei Fragen gern zur Seite.

 

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Genehmigung von Schachtarbeiten im öffentlichen Straßenraum haben oder eine private Grundstückszufahrt beantragen wollen, sind Sie hier ebenfalls an der richtigen Adresse. Zudem werden befasst sich das Sachgebiet mit der Bauantragsverwaltung der städtischen Verwaltung.

Tiefbau

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Mittenwalde die Möglichkeit genutzt, um etliche Straßen im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen erstmalig herzustellen oder nach entsprechender Notwendigkeit zu erneuern. Hierbei arbeiten wir Hand in Hand mit zuverlässigen Planern, bauausführenden Firmen und auch mit Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern sowie den entsprechenden Ortsbeiräten der einzelnen Ortsteile zusammen.

 

Wir legen großen Wert auf Transparenz und Zusammenarbeit und beziehen bei all unseren Vorhaben die betroffenen Bürger sowie Anlieger und natürlich den Ortsbeirat mit in die Umsetzung ein. Wir informieren umfassend über Art- und Umfang der Maßnahme und halten hierzu Anliegerversammlungen ab, um den direkten Kontakt zum Bürger zu wahren. Auch Einzelgespräche werden auf Wunsch jederzeit realisiert. Grundlage für die Reihenfolge und Art der Maßnahme ist die Prioritätenliste, welche eben diese Faktoren beinhaltet. Die hierfür zu erstellenden Beitragsbescheide, welche erst nach Fertigstellung der einzelnen Maßnahme an die Anlieger versandt werden, werden ebenfalls im unseren Hause erstellt. Die Grundlage hierfür geben die Straßenbaubeitragssatzung sowie Erschließungsbeitragssatzung vor.

 

Des Weiteren wird jährlich in Kooperation zwischen dem zuständigen Mitarbeitern der Stadt und Fachfirmen eine Begehung aller Straßen im öffentlichen Bereich vorgenommen, um eventuelle Schäden zu vermerken und entsprechende falls notwendige Reparaturmaßnahmen durchzuführen, sodass sie allzeit eine Gute Fahrt haben.

 

Für Sie als Bürger besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit sich an das Bauamt zu wenden, insofern Sie Mängel im Bereich öffentlicher Straßen, Gehwege und der Straßenbeleuchtung feststellen. Wir sind ständig darum bemüht die Instandhaltung ordnungsgemäß durchzuführen und so zu einem gepflegten und ordnungsgemäßen Stadtbild beizutragen.

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Straßenbeleuchtung

In der Stadt Mittenwalde sowie deren Ortsteile sind weit über 2000 Straßenlaternen in das Ortsbild integriert.

Bei Erneuerungen oder Erweiterungen, welche ab und nötig sind können wir auf eine große Datenbank von verschiedensten Leuchtpunkten zurückgreifen – immer darauf bedacht diese ins Stadtbild einfließen zu lassen.

 

Die Instandhaltung sowie die Wartung sind Aufgabe des Baumamtes Mittenwalde. Wir sind um eine schnellstmöglich Bearbeitung und Reparatur defekter Leuchten bemüht. Sollten Sie eine defekte Leuchte melden wollen, geben Sie bitte stets die Inventarnummer nach dem Muster 01-L-1234 oder den genauen Standort mit an. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes Mittenwalde untersuchen wir die Umrüstung von NAV-Leuchten auf LED-Leuchtmittel um so den Stromverbrauch deutlich zu reduzieren und somit der Umwelt zu liebe zu handeln.

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Schachtgenehmigungen

Für Aufgrabungen jeglicher Art in öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Erlaubnis erforderlich. Die sogenannte Schachtgenehmigung. Anlass für Aufgrabungen können Leitungsverlegungen, die Sanierung des Außenmauerwerkes von Gebäuden, die Errichtung von Zaunanlagen o.ä. sein. Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten auf der Seite oder in der Rubrik Downloads.

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Grundstückszufahrten

Jedem Bürger, welcher ein Grundstück im Stadtgebiet oder den Ortsteilen besitzt, hat Anrecht auf eine Grundstückszufahrt. Für die Errichtung ist jedoch eine Genehmigung erforderlich, welche die Stadt Mittenwalde als genehmigende Behörde erteilt. Hierzu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

 

  • Ein formloser Antrag mit Name und Vorname sowie Anschrift des Grundstückseigentümers bzw. eine Vollmacht
  • Genaue Adresse des Bauvorhabens
  • Angabe über die geplante Nutzung (bei Baustellenzufahrten Angabe der Dauer der Nutzung)
  • Lageplan (Skizze) mit Bemaßung und Kennzeichnung der geplanten Zufahrt
  • Unterschrift des Antragstellers

 

Der Antrag sollte ca. 4 Wochen vor Baubeginn bei der Stadt Mittenwalde vorliegen.

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Bauanträge

Sie haben vor in Mittenwalde oder einem der Ortsteile ein Wohngebäude, ein Gewerbeobjekt, eine Garage oder ein anderweitig genehmigungspflichtiges Gebäude zu errichten? Die Stadt Mittenwalde gibt Ihnen hierzu gerne Informationen und Auskünfte zur Planungshoheit. Die genehmigende Behörde ist der Landkreis Dahme-Spreewald. Das Bauamt der Stadt gibt innerhalb des Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme ab.

Bauanträge richten Sie bitte an:

 

Landkreis Dahme- Spreewald

Untere Bauaufsichtsbehörde

Brückenstraße 41

15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375 262-421

 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bauordnungsamtes des Landkreises.

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Formulare

Schachtgenehmigung

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