Recyclingpark Töpchin 1. Änderung

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Recyclingpark Töpchin 1. Änderung

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Recyclingpark Töpchin“ der Gemeinde Töpchin

 

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Töpchin in der Sitzung am 21.10.1999 beschlossene Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Recyclingpark Töpchin“bestehend aus Planzeichnung und Begründung, wurde mit Verfügung des Landkreises Dahme Spreewald als Höhere Verwaltungsbehörde vom 28.03.2000 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Jedermann kann die genehmigte 1. Änderung zum Bebauungsplan und die zugehörige Begründung ab diesem Tag in der Amtsverwaltung Mittenwalde, Bauamt, während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form-vorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 und § 246 a Absatz 1 Nr. 9 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entscheidungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsan-sprüchen wird hingewiesen.

 

U. Pfeifer
Amtsdirektor

U. Schmidt
ehrenamtlicher Bürgermeister

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