Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „TKM Motzen“
Die am 09.09.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „TKM Motzen“ wurde am 14.08.2020 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt (Az. 40173–20–621).
Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Motzen. Er umfasst in der Gemarkung Motzen, Flur 2 das Flurstück 123 und Teile der Flurstücke 70/3, 113, 121, 122, 124, 130, 244, 245. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Bitte beachten Sie die ggf. noch erforderliche Terminvereinbarung infolge der aktuellen Corona-Pandemie.
Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Mittenwalde eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des
die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 11.11.2020 in Kraft.
Mittenwalde, den 30.10.2020
Maja Buße
Bürgermeisterin