Die mit Gesellschaftsvertrag vom 25.07.1996 gegründete Mittenwalder Wohnungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung (MiWoBau GmbH) stellt eine Eigengesellschaft der Stadt Mittenwalde nach § 92 Abs. 2 Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) dar. An dieser ist die Stadt Mittenwalde mit einer hundertprozentigen Beteiligung alleinige Gesellschafterin. Der eingetragene Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme von Aufgaben in wohnpolitischen, städtebaulichen und wohnsozialen Bereichen, insbesondere die Verwaltung von Gebäuden, der Neubau von Sozialwohnungen und die Modernisierung von Gebäuden.
- Leben & Wohnen
- Urlaub & Freizeit
- Verwaltung & Wirtschaft
- Service(Eng)