Liebe Bürger*innen, um eine konstruktive Beteiligung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger am Stadtleben und der Freizeitgestaltung aktiv zu unterstützen und insbesondere auch in den Ortsteilen vorhandene Wünsche zu erfassen, soll eine Seniorenbeauftragte/ ein Seniorenbeauftragter bestellt werden.
Wenn Sie sich für diese Aufgabe interessieren und Ihren 1. Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Mittenwalde haben, können Sie Ihre Bewerbung (kurzes Motivationsschreiben, evtl. Erfahrungen) bis zum 31.01.2023 an die Stadt Mittenwalde, Soziales, Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde, richten.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Mittenwalde wird der/die Seniorenbeauftragte durch die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Bürgermeisterin bestellt.
Aufgaben des/der Seniorenbeauftragten der Stadt Mittenwalde
• ist Ansprechpartner/in für die Senioren/innen und deren Angehörige in der Stadt
• berät die Stadt in Belangen, die Senioren/innen betreffen
• nimmt Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und Wohlfahrtsverbänden entgegen
• regt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Senioren/innen an und vernetzt entsprechende Dienste
• leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Senioren/innen und Angehörigen von Senioren/innen
• nimmt selbst keine Aufgaben der professionellen/praktischen Altenhilfe wahr, sondern vermittelt entsprechende Dienstleistungen
• hält sich bei seiner/ihrer Arbeit streng an die Grundsätze der Vertraulichkeit der ihn/ihr anvertrauten persönlichen Informationen sowie an die Vorgaben des Datenschutzes
Ihre
Maja Buße
Bürgermeisterin