Stadtrecht

Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 3 (1) dürfen Kommunen Ihre Angelegenheiten durch Satzungen selbst regeln, insofern die Gesetze nichts anderes vorschreiben.
Sämtliche Satzungen der Stadt Mittenwalde finden Sie mit einem Klick in unserem Ratsinformationssystem.
Eine Filterfunktion erleichtert Ihnen gern die Suche nach der gewünschten Satzung. Insofern kein anderer Zeitpunkt bestimmt wurde, tritt die jeweilige Satzung mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Für weitere Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mittenwalde zur Verfügung.