Stadt Mittenwalde
Datenschutzbeauftragte
Rathausstr. 8
15749 Mittenwalde
Telefon: 033764 / 898 - 62
E-Mail: Datenschutz@spam.mittenwalde.de
Datenschutzbeauftragte
Gemäß Art. 37 (1) (a) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Behörden verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Mittenwalde stellt sicher, dass die Vorgaben zum Datenschutz gemäß der DSGVO in der Verwaltung umgesetzt werden.
Aufgaben im Überblick:
- Beratung des Verantwortlichen (oder Auftragsverarbeiter / Beschäftigte)
- genaueres Tätigkeitsprofil ist Art. 39 DSGVO zu entnehmen
Stadt Mittenwalde
Gleichstellungsbeauftragte
Rathausstr. 8
15749 Mittenwalde
Telefon: 033764 / 898 - 17
E-Mail: personalamt@mittenwalde.de
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Mittenwalde befasst sich auf Grundlage von Gesetzen mit der Umsetzung des verfassungsmäßig geregelten Gleichstellungsgebotes und der damit verbundenen Chancengleichheit. Den rechtlichen Rahmen hierfür gibt das Bundesgleichstellungsgesetz vor.
Aufgaben im Überblick:
- Beteiligung an der verwaltungsinternen Personalentwicklung unter dem Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
- Kontaktperson für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz, besonders bei direkter oder indirekter Benachteiligung wegen des Geschlechtes
- Aufzeigen vorhandener geschlechtsspezifischer Problemlagen
- Anlaufstelle für externe Anfragen bzgl. der Gleichstellung
Stadt Mittenwalde
Schwerbehindertenvertretung
Herr Treyte (Vorsitzender)
Rathausstr. 8
15749 Mittenwalde
Telefon: 033764 / 898 - 0
E-Mail: post@mittenwalde.de
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung nach deutschem Recht vertritt die besonderen Interessen Schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung.
Aufgaben im Überblick:
- nach § 95 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen
- Überwachung, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Bestimmungen durchgesetzt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl. Integrationsvereinbarungen eingehalten werden
- Förderung der Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen
- Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen
Hinweis: Gemäß § 98 des Neunten Buches, Sozialgesetzbuch wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2017 Frau Grüneberg zur Schwerbehindertenbeauftragten des Arbeitgebers bestellt.
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Rathausstraße 8
15749 Mittenwalde
Telefon: 033764 / 898-0
Telefax: 033764/ 898-50
E-Mail: post@mittenwalde.de