> Wassertouristisches Entwicklungskonzept der Stadt Mittenwalde
> Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“
> Presseinfo Umsetzung des wassertouristischen Entwicklungskonzeptes
Wir geben Ihnen die Gelegenheit, die im Landschaftsschutzgebiet, am Hafen (Hafenallee im Bereich der Uferlinie auf 100m), 15749 Mittenwalde OT Motzen, befindlichen, widerrechtlich abgelagerten Boote und Gegenstände, die sich in Ihrem Eigentum befinden, ordnungsgemäß zu beräumen.
Dazu setzen wir eine Frist bis zum 31.12.2021. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, können die Boote und Gegenstände kostenpflichtig abgeholt und aufbewahrt werden.
Eigentümer können sich innerhalb der sechs monatigen Aufbewahrungsfrist (nach Abholung) bei der Stadt Mittenwalde melden. Nach dieser Frist werden die Boote entsorgt.
Zudem verweisen wir auf den aktuelle Presseinfo zur „Umsetzung des wassertouristischen Entwicklungskonzeptes der Stadt Mittenwalde“.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Fachbereich Bürgerservice, SG Ordnung & Sicherheit: 033764/898-22
Fachbereich Infrastrukturservice: 033764/898-36
Projektleitung, Abteilung Büro der Bürgermeisterin, Frau Israel: 033764/898-64
Ihre Stadt Mittenwalde