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Am Dienstnachmittag, 13.12.2022 fand im Schützenhaus Gallun eine gesonderte INSEK-Veranstaltung zu den großen Themenfeldern Wohnungsmarkt- und Gewerbeflächenentwicklung statt. Hierzu hatte am 07. November 2022 die Stadtverwaltung alle Stadtverordneten, Ortsbeiräte, sachkundigen Einwohner/innen aller Fachausschüsse sowie die beiden Mittenwalder Bürgerinitiativen schriftlich eingeladen. In einer durchmischten Gruppe, bestehend aus der Bürgermeisterin, einer Verwaltungsmitarbeiterin, drei sachkundigen Einwohnern, zwei Stadtverordneten und zwei Vertretern der Bürgerinitiativen wurde gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro u|mIs Stadtstrategien über die Kernfragen zur langfristigen Wohnflächen- und Gewerbeentwicklung diskutiert.
Die u|m|s, vertreten durch die Planerinnen Frau Korzer und Frau Strahl erörterte im ersten Teil Ihrer Präsentation die Grundlagen und Ausgangsbedingungen für eine strategische Wohnungsmarktentwicklung in Mittenwalde und stellte dabei einen Vorschlag für eine räumliche Priorisierung vor. Bereits in den Kreativworkshops wurde deutlich, dass es ein verlässliches Instrument braucht um B-Pläne sinnvoll zu priorisieren. Im Ergebnis hieraus entwickelte die u|m|s eine Checkliste. Diese soll zukünftig den Stadtverordneten als zielführendes Werkzeug zur Bewertung bestehender B-Pläne in die Hand gegeben werden. Somit muss die Checkliste ein fester Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) werden, welche einen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung erfordert.
Frau Korzer betonte dabei, dass sich die Stadt Mittenwalde auf die wichtigsten Entwicklungskorridore, wie beispielsweise Mittenwalde und Schenkendorf-Krummensee fokussieren sollte. Dies geschieht auch mit Blick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung, den Landesentwicklungsplan sowie den Ergebnissen aus der Bürgerbeteiligung. Städtebauliche Verträge sollen im Zuge der Entwicklung der Wohnbauflächen als Steuerungsinstrument genutzt werden.
Ein städtebaulicher Vertrag hat eine unterstützende Funktion, z.B. bei der Einhaltung, der im Baugesetzbuch aufgeführten Grundsätze und Ziele der Bauleitplanung (z.B. Wohnbedarfsdeckung). Die Stadt schließt demnach mit dem Investor bzw. Eigentümer einen Vertrag, wobei alle förmlichen Beschlüsse in kommunaler Zuständigkeit verbleiben. Sinn des Vertrages ist es, dass alle Leistungen der Investoren und Gegenleistungen der Stadt in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung folgte eine Diskussionsrunde zu den Pros und Contras für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung in Mittenwalde. Dabei wurden die Aspekte: Verkehr, Ökologie, Landschaft, Umwelt, Wohnstandort, Breitbandausbau oder die Gewerbesteuereinnahmen als Teil der Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge betrachtet. Alle Beteiligten waren sich nach abschließender Diskussion im Klaren, dass Gewerbeflächenentwicklung in der Stadt gewünscht ist, aber diese gesteuert werden muss und schrittweise erfolgen sollte. Im Rahmen der Diskussion wurden folgende notwendige Schritte definiert, die auch nach der INSEK-Erarbeitung weiterverfolgt werden müssen, wie z. B. Erarbeitung eines „Flächenfahrplans“ für eine schrittweise Gewerbeflächenentwicklungen, Klärung der Möglichkeiten der kommunalen Steuerung, z. B. durch Flächenbevorratung, städtebauliche Verträge oder ähnliches sowie Diskussion zur Definition von Kennzahlen (ggf. als Basis für Festlegungen in städtebaulichen Verträgen, z. B. Arbeitsplatzdichte, Eingriffsgrößen, Gewerbemix).
Durch die vierstündige Veranstaltung begleitete Herr Gerhardt, als Mediator des Planungsbüros u|m|s, so dass ein produktiver Austausch zwischen den Stadtplanerinnen und den Gästen ermöglichte. Allen Anwesenden spricht die Bürgermeisterin für die aufmerksame und ergebnisreiche Diskussion ihren Dank aus. Sie betont: „Die Veranstaltung hat uns ein großes Stück vorangebracht“. Sie ist optimistisch, dass ein gutes Instrument gefunden werden konnte, dass uns hilft im Rahmen der INSEK-Erstellung mit den Themen Gewerbeflächen- und Wohnungsmarktentwicklung umzugehen.
Ein Folgetermin ist im 1. Quartal 2023 geplant und soll die Ergebnisse der ersten Klausurtagung vertiefen. Das Planungsbüro erarbeitet gegenwärtig den ersten Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, welcher auch für alle Einwohner*innen als Entwurf (voraussichtlich im zweiten Quartal 2023) offengelegt wird. Informationen sowie die Präsentationen zum Projekt sind einsehbar unter www.mittenwalde.de/insek. Ebenso besteht die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von Unterlagen über die Rufnummer: 033764/898-64 bzw. -0.