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Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems hat das Kabinett in einer Sondersitzung am 17.04.2021 Verschärfungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So gilt seit Montag (19. April 2021) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Sobald ab dem 18. April in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte ab dem 14. Tag nach der letzten Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Die geänderte Verordnung soll am Sonntag verkündet und am Montag in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich 3. Mai 2021.
Die ausführliche Pressemitteilung finden als pdf im Anhang.