Bekanntmachung: öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Mühlenberg", 1. Änderung, der Stadt Mittenwalde, OT Telz
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Juli 2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet besteht aus Teilflächen der Flurstücke 155, 153, 151 und 10/3 der Gemarkung Telz, Flur 4.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenberg“, 1. Änderung der Stadt Mittenwalde – OT Telz, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Anlagen der Begründung (Prognose der Schallimmissionen und Artenschutzfachbeitrag) zu jedermanns Einsicht, in der Zeit
vom 26.10.2022 bis einschließlich 28.11.2022
im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde, während der folgenden Dienststunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mittenwalde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter www.mittenwalde.de/offenlagen eingesehen werden.
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.