Umsetzung des wassertouristischen Entwicklungskonzeptes der Stadt Mittenwalde

Artikel von Sachbearbeiterin Tourismus & Stadtmarketing, Tina Israel, Büro der Bürgermeisterin

Umsetzung des wassertouristischen Entwicklungskonzeptes der Stadt Mittenwalde

Liebe Bürgerinnen und Bürger, auf unserer Webseite und in unserer letzten Amtsblatt-Ausgabe vom Dezember 2021 informierten wir Sie über den aktuellen Stand zur Umsetzung des, im Jahr 2017 beschlossenen, wassertouristischen Entwicklungskonzeptes der Stadt Mittenwalde

Im ersten Schritt wird das alte Hafenbecken am Motzener See entschlammt und wassertouristisch aufgewertet. Folglich stellte die Stadt Mittenwalde einen Genehmigungsantrag beim Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Januar 2022 werden wir die notwendigen baulichen Leistungen öffentlich ausschreiben, um bestenfalls im Februar 2022 mit dem Projekt starten zu können.

Erfreulicherweise erhielt die Stadt Mittenwalde Ende November 2021 den lang ersehnten Fördermittelbescheid (GRW-Förderung) seitens der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Die Fördersumme beläuft sich, bei einem derzeitig geschätzten Gesamtvolumen von rund 544.720,00 €, auf 465.600,00 €. Die Entschlammungsmaßnahmen nehmen dabei einen hohen Anteil in Höhe von 146.430,00 € ein (rund 27 % des gesamten Projektvolumens). Ohne die Förderung und ohne das wassertouristische Gesamtprojekt, zu dem auch noch fünf weitere Standorte am Motzener See und Nottekanal gehören, wäre dieses umfangreiche bauliche Vorhaben nicht realisierbar gewesen. 

Aufgrund des Vorhabens müssen alle eingelagerten Boote, Gegenstände und Stege aus dem Hafenbereich entnommen werden. Hierzu hatte die Stadt Mittenwalde bereits Ende November 2021 alle Betroffenen aufgefordert.

Neben sehr viel Zuspruch für das Vorhaben, gab es leider auch einige Missverständnisse hinsichtlich der geplanten Maßnahmen. Einige uns bekannte Irrtümer, möchten wir gern entkräften. 


Wurden die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausgestaltung des Konzeptes einbezogen?

Ja, das wassertouristische Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Ortbeirat Motzen, dem Tourismus- und Stadtentwicklungsausschuss, unseren Stadtverordneten sowie unseren touristischen Leistungsanbietern und interessierten Bürger*innen ausgestaltet. Hierzu haben 2016 neben öffentlichen Beteiligungsaufrufen im Amtsblatt und auf der Stadtwebseite auch öffentliche Bürgerveranstaltungen und Ausschusssitzungen in Motzen stattgefunden. Sämtliche Zwischenberichte und Ergebnisse zum Vorhaben wurden zudem auf der Webseite der Stadt Mittenwalde sowie im Amtsblatt veröffentlicht. 


Wird die Hafenallee in Motzen eine öffentlich beworbene Bootseinstiegsstelle? 

Nein, denn die Besucherlenkung der Wassersportler soll nicht landseitig erfolgen. Das heißt der Hafen wird nicht als öffentliche Einstiegsstelle beworben. Vielmehr geht es darum, allen auf dem Motzener See befindlichen Wassersportlern eine Anlege- und Rastmöglichkeit in Motzen zu ermöglichen. Somit wird eine Beschilderung der Rastplätze lediglich wasserseitig erfolgen. Der ortsansässige Bootsverleih erfolgt in Rücksprache mit allen Beteiligten weiterhin an der Karl-Marx-Straße, am Ufer der ehemaligen Gaststätte Siebenmark. In zukünftigen Karten, Broschüren und Flyern werden wir auf die wasserseitige Beschilderung und die gewünschten Einstiegsstellen hinweisen. Sollte die Parksituation in der Hafenallee und Umgebung nachweislich sich verschlechtern, dann behält sich die Stadt Mittenwalde in Kooperation mit dem Ortsbeirat Motzen weitere Schritte vor. 

Werden die betroffenen Orte in Folge der geplanten Maßnahmen bald unter einem Massentourismus leiden? Und macht eine Investition im Bereich Wassertourismus überhaupt Sinn?

Die Förderung von massentourismusähnlichen Zuständen wie im Spreewald liegt nicht im Interesse der Stadt Mittenwalde und gibt auch unsere touristische Infrastruktur nicht her. Sinn und Zweck des wassertouristischen Projektes ist es, dass bereits genutzte Freizeitangebot qualitativ aufzuwerten, die Wertschöpfungskette anzukurbeln, die Gästezufriedenheit zu steigern und die Stärken der Stadt Mittenwalde im Bereich Aktivtourismus sinnvoll zu nutzen und zu vernetzen. Die Erwartungshaltung der Gäste im Bereich des wassertouristischen Leistungsangebotes, konnte die Stadt Mittenwalde bislang, insbesondere mit Blick auf die fehlende Infrastruktur, nicht erfüllen, was dazu führte, dass Wassersportler sensible Uferbereiche nach eigenem Ermessen aufsuchten, unser Wasserrevier nicht umfänglich nutzten, Landgänge vermieden (keine Museums-, Einzelhandel-, Gaststättenbesuche usw.) oder sich beschwerten.
 

Zugleich soll der infrastrukturelle Lückenschluss zwischen den Kommunen Zossen und Königs Wusterhausen die Attraktivität des Wasserreviers steigern. Demnach ist es unser Ziel Wassersportler, welche die benachbarten Einstiegsstellen am E-Werk in Zossen und am Schlossgarten in Königs Wusterhausen nutzen, dazu zu motivieren auch unsere Stadt wasserseitig und landseitig zu erkunden. 

Darüber hinaus gilt es für alle Beteiligten einen sanften und nachhaltigen Tourismus zu entwickeln. Dies regelt die Stadt über ihre touristischen Konzepte. Des Weiteren berücksichtigte die Stadt Mittenwalde, bei ihren Entscheidungen hinsichtlich der städtischen Tourismusförderung, die zu Grunde liegenden Tourismusmarkt- und Zielgruppenanalysen (z.B. Masterplanstudie der dwif) sowie den Wassersportentwicklungsplan des Landes Brandenburg und steht im stetigen Austausch mit dem Tourismusverband Dahme-Seenland und ihren Leistungsanbietern.

Neben dem Tourismusverband, begrüßt auch der Wasser- und Bodenverband die geplanten wassertouristischen Maßnahmen. Denn eine Investition in die wasser- und landseitige Infrastruktur, gibt dem Verband auch eine entsprechende Argumentationsgrundlage für zusätzliche Entkrautungs- sowie Instandhaltungsmaßnahmen. Das Amt Mellensee sowie die Städte Zossen und Königs Wusterhausen erkannten bereits in der Vergangenheit das hohe Potential durch eine Investition in ihre Gewässeranlagen und erhoffen sich nun durch den Lückenschluss eine gemeinsame nachhaltige Kooperation zur Förderung unseres Wassertourismusreviers. 

Werden nur Anwohner*innen im Hafenbereich zur Steg- und Bootsentnahme aufgefordert?

Nein, die Aufforderung zur Boots- und Stegberäumung des Hafenbeckens und Erlenwaldes, erfolgt aufgrund der geplanten Hafensanierung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt Mittenwalde alle anderen Ablagerungen von Booten im Landschaftsschutzgebiet, d.h. in einem geschützten Biotop (Erlenbruchwald und Schilf) am Motzener See dauerhaft dulden wird. Seit 2016 beschäftigt sich die Stadt intensiv mit der weiteren Vorgehensweise im Umgang mit dem Motzener See, welcher sich seither im Eigentum der Stadt Mittenwalde und der Stadt Zossen befindet. Unser Amt für Liegenschaften, erfasste hierzu 2018 auf Motzener Seite sämtliche Stege am Motzener See. Zukünftig möchte die Stadt einen wilden Stegbau verhindern und steht hierzu auch mit dem Ortbeirat in Motzen in Verbindung. Demnach werden beispielsweise im Hafenbecken zukünftig keine individuellen, privaten Stegbauprojekte befürwortet. Vorstellbar wäre jedoch eine Gemeinschaftssteganlage, die durch betroffene Anwohner*innen in Form eines Vereins oder einer Gemeinschaft/Initiative beantragt werden darf. Die Stadt Mittenwalde wird demnach keine privaten Steganlagen bauen und vermieten. Zudem wurde bereits im Planungsprozess des wassertouristischen Standortes Rücksicht auf eine spätere Gemeinschaftsanlage genommen. Diese Vorgehensweise begrüßt auch das Umweltamt. 

Gern verweisen wir auch auf die geltende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212861.

Dürfen die neugebauten Anlagen im Hafen nur von Wassersportlern bzw. Tagesgästen genutzt werden?

Die öffentlichen Anlagen am Hafen können selbstverständlich von Einwohner*innen sowie Gästen genutzt werden. Jedoch ist die dauerhafte Belegung, d.h. die dauerhafte Befestigung der Boote an diesen Anlagen nicht gestattet. Wir möchten allen die Möglichkeit geben, an diesen Plätzen problemlos in ihre Boote aus- und einsteigen zu können und ggf. bei Wunsch ihr Boot in einem Kanukäfig abzustellen, um auch landseitig die Wanderangebote wahrnehmen zu können. Dieser Aspekt war insbesondere für den Fördermittelgeber von entscheidender Relevanz. Die Stadt Mittenwalde wird in einer gesonderten Benutzungssatzung das Verhalten im Hafenbereich sowie an allen anderen wassertouristischen Anlegern und Rastplätzen festschreiben und bekanntmachen. 


Was tun, wenn es noch offene Fragen zum Vorhaben gibt?

Der Ortsbeirat Motzen plant im Februar 2022 zur Thematik Hafen und Wassertourismus eine Bürgerversammlung, um weitere Fragen und Sorgen der Bürger*innen im direkten Austausch zu klären.
 

Gern werden wir Sie zum Projekt sowie zur Bürgerveranstaltung über die Webseite der Stadt Mittenwalde und über alle anderen Plattformen wie z.B. Bekanntmachungskästen und Amtsblatt informieren.

Herzliche Grüße

Ihre Stadt Mittenwalde

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