Maßnahmenkürzungen und Vorgehensweise zur baulichen Umsetzung des wassertouristischen Entwicklungskonzeptes

Artikel von Online-Redaktion, Tina Israel

Maßnahmenkürzungen und Vorgehensweise zur baulichen Umsetzung des wassertouristischen Entwicklungskonzeptes

Im März 2022 erfolgte die öffentliche Ausschreibung des wassertouristischen Vorhabens am Motzener See. An der Ausschreibung beteiligten sich zwei kompetente Wasser- und Tiefbaufirmen. Die eingereichten Angebote bzgl. der baulichen Umsetzung des Hafens und Huschkeslücke, haben uns jedoch gezeigt, dass die, im September 2021 geschätzten Baukosten für das Projekt durch die aktuelle Weltlage nicht mehr zu halten sind. Bauen ist so teuer wie niemals zuvor.

Als Gründe für die Entwicklung der aktuellen Preislage sind u.a. folgende Gründe zu benennen:

  • Roh- und Betriebsstoffkosten haben sich vervielfacht (besonders durch die wichtigen Materialien Stahl und Holzkosten)
  • Die politische Unsicherheit schlägt sich auf die Preise nieder
  • Insbesondere die Kosten für die Baustelleneinrichtung, den Bau von Baustraßen sind immens gestiegen
  • Lohnsteigerungen
  • Sehr gute Auftragslage der Firmen ist sehr gut (Nachfrage übersteigt Angebot, Anbieter müssen keine sogenannten „Kampfpreise“ anbieten)

Mit Blick auf die Preisentwicklungen und die verfügbaren Eigenmittel der Stadt Mittenwalde musste die Ausschreibung aufgehoben werden.
In den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses wurde die weitere Vorgehensweise besprochen. Dabei stellte das beauftragte Planungsbüro WTU am 17.05.2022 Ideen und Pläne vor, wie das Projekt verschlankt werden kann, um zeitnah wieder ausschreiben zu können. Trotz aller Bemühungen die Kosten zu minimieren, mussten weitere Eigenmittel im Haushalt 2022 eingestellt werden. Mit Beschluss des Haushaltes 2022/23 am 11. Juli 2022 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde wurden die notwendigen Mittel zur Deckung der marktbedingten Baukosten in Höhe von rund 200.000 € bereitgestellt. 

Die neu geschätzten Projektgesamtkosten für die bauliche Umsetzung des überarbeiteten Maßnahmenkataloges am Motzener See und am Nottekanal belaufen sich auf rund 714.000,00 €.  Gegenwärtig prüft der Fördermittelgeber, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), den Vorschlag der Stadt Mittenwalde zur Einkürzungen der baulichen Maßnahmen, um das Projekt zeitnah realisieren zu können. Demnach hat sich die Stadtverwaltung und der Ausschuss für Stadtentwicklung darauf verständig, den Motorboot-Sportanleger am Nottekanal (Baruther Vorstadt) sowie einige Maßnahmen an der Schleuseninsel zu streichen. Am zukünftigen Stadtanleger (Zossener Chaussee) sowie am Hafen Motzen gab es Veränderungen bei der baulichen Ausführung. So verzichtet man beispielsweise auf kostenintensive Stahlkonstruktionen und minimiert in der Ausführung die vorgesehene große Slipanlage am Stadtanleger (Wechsel von einer Vollausstattung auf eine Basisausstattung). Dies geschah jedoch alles unter Berücksichtigung der Vorgaben des „Wassersportentwicklungsplanes WEP4“ des Landes Brandenburg. Darin festgehalten sind die Erwartungen eines Wassersportlers an die Ausstattungsmerkmale und Distanzen eines Wasserwanderrastplatzes bzw. eines Anlegers. Ob die Mehrkosten gefördert werden können, liegt ebenfalls zur Prüfung bei der ILB. Der derzeitige Fördermittelbescheid weist eine Fördersumme von 465.600,00 € aus. Gefördert wird das Projekt aus den Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur“ – GRW-Infrastruktur“.

Mit Zustimmung der ILB zu den einzelnen Kürzungsvorschlägen, wird die Stadt Mittenwalde umgehend die Bauleistungen am Hafen Motzen und an Huschkeslücke erneut öffentlich ausschreiben. Eine Genehmigung für die Baumaßnahmen seitens des Umweltamtes liegt bereits vor. Alle weiteren baulichen Maßnahmen am Nottekanal sollen 2023 umgesetzt werden. Die Priorisierung bei der Umsetzung der Maßnahmen wurden durch den Stadtentwicklungsausschuss und durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Gemäß des Beschlusses B34/2017 wurde festgehalten: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das wassertouristische Entwicklungskonzept für die Stadt Mittenwalde (mit dem Stand von Februar 2017), welches im Auftrag der Stadt vom Planungsbüro mediamare consulting erarbeitet wurde und die definierten Maßnahmen sowie Priorisierungen zur wassertouristischen Förderung entsprechend der gemeinsamen Ausschusssitzung des Wirtschafts- sowie des Tourismus- und Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 beinhaltet.

Anbei finden Sie die Entwurfspläne zu den wassertouristischen Standorten. 

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