Aufruf des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

Artikel von Pressestelle des Landkreises Dahme-Spreewald

Aufruf des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

Die 7. Wahlperiode des Rates der Stiftung für das sorbische Volk endet im März 2023.
Auf der Grundlage der Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen benennt der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburgischen Sorben/Wenden für den Stiftungsrat. 


Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden ruft alle sorbischen/wendischen Verbände und Vereinigungen auf, Kandidatinnen und Kandidaten für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt für die Wahlperiode 2023-2027 vorzuschlagen. Das Vorschlagsrecht haben alle natürlichen und juristischen Personen. Reichen Sie bitte Ihre Vorschläge bis zum 15. November 2022 schriftlich ein. 


Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten folgende Bedingungen erfüllen: 

- das passive Wahlrecht im Land Brandenburg, (wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt.),

- Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache, 

- Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der sorbischen/wendischen Kultur, 

- die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Entscheidungen über künftige Strukturen, über Prioritäten der Projektförderung und über die finanzielle Ausgestaltung der sorbischen/wendischen  Institutionen, 

- die Bereitschaft mit anderen sorbischen/wendischen Gremien zusammen zu arbeiten. 

Der Sorben/Wenden-Rat lädt alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Informationsgespräch am 29. November 2022 ein. Senden Sie bitte Ihre Vorschläge mit dem vollständigen Fragebogen an folgende Adresse: 

Landtag Brandenburg 

Vorsitzende des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden 

Kathrin Schwella

Alter Markt 1 

14467 Potsdam

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