Was ist eigentlich unter einem Denkmal zu verstehen? Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Das soll heißen: Ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht dann, wenn wissenschaftliche, volkskundliche, künstlerische oder städtebauliche Gründe vorliegen und diese Objekte bedeutend sind für die Geschichte der Menschheit, der Siedlungen und Städte oder für die Entwicklung der Produktions- und Arbeitsverhältnisse. Unterscheiden kann man hier zwischen Baudenkmäler und Bodendenkmäler. Unsere Denkmäler sind auch in einer Denkmalliste festgeschrieben und unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes. Alle Denkmäler erhalten Sie im Überblick als Download.
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