Änderungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und Testpflicht in Schulen

Artikel von Land Brandenburg

Änderungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und Testpflicht in Schulen

Per Umlaufbeschluss hat das Kabinett heute Änderungen der geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ohne inhaltliche Änderungen um zwei Wochen bis zum Ablauf des 30. April 2021 verlängert.

Die wichtigsten Änderungen der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die nach aktuellem Stand bis zum Ablauf des 25. April 2021 in Kraft ist, sind Konkretisierungen des Zutrittsverbots zu Schulen sowie die Ausweitung der Testpflicht auf Kitas. Ausführliche Informationen dazu bietet die gestrige Pressemitteilung des Bildungsministeriums „Änderung der Eindämmungsverordnung bringt Testpflicht in Schule und Kita“. Außerdem wurde klargestellt, dass der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ unberührt bleibt.

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