Die Lärmaktionsplanung befasste sich mit der entsprechend der EG Umgebungslärmrichtlinie mit der Vermeidung oder Verminderung von Lärmproblemen zur gesundheitlichen Vorsorge. Die Grundlage für die Planungen ist die jeweils aktuellste Lärmkartierung, die durch das zuständige Landesministerium den Städten und Gemeinden bereit gestellt wird und die wesentlichen Lärmquellen aus Hauptverkehrsstraßen, Fluglärm und Haupteisenbahnstrecken abbildet.
Die Durchführung Lärmaktionsplanung ist Aufgabe der Städte und Gemeinden und wird turnusmäßig alle 5 Jahre durchgeführt. Die Städte und Gemeinden haben bezüglich der Planungen weitgehende Freiheiten, müssen aber bei Maßnahmen die Aufgabenbereiche anderer Behörden berühren Einvernehmen mit diesen Herstellen. Darüber hinaus fehlen dem Planwerk die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten einer Bauleitplanung.
Lärmaktionsplanung 3. Stufe
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der 3. Stufe (2017-2022), wird der am 13.02.2017 förmlich beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Mittenwalde überprüft und fortgeschrieben. Die Überprüfung der Lärmaktionsplanung bezieht sich auf die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung, veröffentlicht im September 2017, basierend auf Daten aus dem Jahr 2015.
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