Status Quo Wassertourismus: Bauliche Umsetzung Hafen und Huschkeslücke in Motzen

Artikel von Online-Redaktion, Tina Israel


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Status Quo Wassertourismus: Bauliche Umsetzung Hafen und Huschkeslücke in Motzen

Nachdem die Stadt Mittenwalde ihre Ausschreibung zur Vergabe der wasserbaulichen Maßnahmen am alten Hafen und dem Uferbereich Huschkeslücke in Motzen mangels fristgerecht, eingereichter Bieterunterlagen wieder aufheben musste, erfolgte kurz darauf am 15.11.2022 eine beschränkte Ausschreibung. Dabei wurden drei fachlich geeignete Firmen erneut aufgefordert Ihr Angebot und Ihre Unterlagen bis zum 29.11.2022 bei der Stadt Mittenwalde einzureichen. Dieser Aufforderung sind zwei Unternehmen nachgekommen. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro WTU wurden die Unterlagen ausgewertet, so dass die Stadt Mittenwalde unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen den Auftrag zur baulichen Umsetzung an die Firma Holger Roock aus Grimmen am 19.12.2022 vergeben konnte. Demzufolge wird bereits im Januar 2023 das Bauanlaufgespräch stattfinden, so dass insbesondere die Entschlammungsmaßnahmen am alten Hafen in den Wintermonaten durchgeführt werden können. 

Aufgrund des bevorstehenden Baubeginns zur Sanierung des Motzener Hafenbeckens, betroffene Flurstücke: 8 (Flur 5), 9 (Flur 5), 154 (Flur 7) und 155 (Flur 7) fordern wir alle Steg- und Bootseigentümer auf, die noch verbliebenen Gegenstände vor Ort schnellstmöglich zu entnehmen und keine weiteren Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Mittenwalde einzusetzen. Baubeginn erfolgt ab der 1. Kalenderwoche 2023. Die Bauzeit beträgt in Abhängigkeit der Witterung ca. 7 Monate.

Im ersten Schritt wird es eine Elektroabfischung geben. Die Sohle wird untersucht, um Muscheln vor der Entschlammung umzusetzen. Sämtliche Fänge werden in das Freiwasser des Motzener Sees umgesetzt.  Im zweiten Schritt erfolgt die Entschlammung des Beckens mittels Saugspültechnik. Dies geschieht unter einer beauftragten örtlichen und ökologischen Baubegleitung. 

Zudem weisen wir daraufhin, dass die Ablagerung von Gegenständen im Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet ist. 

Die Maßnahmen sind zweigeteilt zu betrachten und enthalten folgende Teilmaßnahmen:

Standort 8 (Alter Hafen Motzen):

1) Die Beseitigung der Verschlammung des Hafenbeckens und des Stichkanals ist erforderlich (Entschlammung ca. 700 m³ Nassschlammentnahme mittels Saugspülverfahren). Einschließlich vorheriger Elektrobefischung, Muscheln absammeln und Grobstoffberäumung.

2) Es soll ein Wasserwanderrastplatz nahe des Ufers des Motzener Sees mit einer Ein- und Ausstiegsstelle und sonstiger Ausstattung (Sitzkombination etc.) im Stichkanal entstehen.

3) Es wird der Ausbau des kleinen Hafenbeckens vollzogen mit einer Ufersicherung (Holzpalisadenreihe) und der Errichtung einer Schwimmsteganlage sowie Ausstattungselementen an Land (Ufersicherung, Flächenbefestigung etc.).

Standort 10 (Huschkeslücke, Motzen): 

Es ist geplant das Ufer im Bereich der Badestelle mit Kies (ca. 50 t) zu überdecken, um den Flachwasserbereich als Anlegestelle für Wasserwanderer verfügbar zu gestalten. Weiterhin wird eine Anlegekante aus einer hinterfüllten Palisadenreihe hergestellt. Zudem werden die Badestelle und der Standort allgemein für alle Zielgruppen und Besucher aufgewertet. Der Standort dient somit als Wasserwanderrastplatz.

Der Zuwendungsbescheid vom 18.11.2021 wurde aufgrund unseres, im August 2022 eingereichten, Änderungsantrages inkl. des neuen Maßnahmenkataloges von Seiten der ILB und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie angepasst, so dass sich die Zuwendungshöhe des Fördermittelbescheides von 465.600,00 € auf 617.400,00 € erhöht.
Die ermittelten Projektgesamtkosten betragen inkl. der Baunebenkosten 713.169,08 €. 

Die zweckgebundene Zuwendung wird gewährt auf der Grundlage des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ab 01. März 2021 und der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur“ (GWR-I) vom 29.12.2020.

Im Jahr 2023 werden zudem die wassertouristischen Maßnahmen an den Standorten entlang dem Nottekanal ausgeschrieben. 

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