Die Fördermaßnahme zum BULE-Sonderprojekt richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Es sind Initiativen antragsberechtigt, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken.
Ab dem 24. Juni 2020 können folgende Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, eine Interessenbekundung einreichen:
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechtsgenossenschaftlich
- organisierte Dorfläden und
- Dorfgaststätten
Weitere Infos entnehmen Sie bitte der beigefügten pdf.