Hinweisgeber­meldestelle

Im Rahmen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes hat die Stadt Mittenwalde eine Meldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle steht aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zur Verfügung, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit meldefähige Missstände oder Verstöße bemerken. Personen, die im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit meldefähige Informationen erlangen sind ebenfalls zugelassen. Ziel ist es, Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien zu schützen, wenn sie auf Rechtsverstöße hinweisen.

 

Diese Meldestelle ist keine allgemeine Beschwerdestelle.

 

Die Meldestelle wird von einer externen Ombudsperson betreut. Meldungen können anonym erfolgen – schriftlich, telefonisch oder über digitale Kommunikationswege. Die Ombudsperson prüft die Meldungen und leitet bei Bedarf weitere Maßnahmen ein. Diese können interne Untersuchungen oder die Weiterleitung an externe Stellen wie die Staatsanwaltschaft umfassen.

 

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Hinweisgeber haben keine Nachteile zu befürchten, solange ihre Meldung auf fundierten Informationen beruht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

An wen richtet sich die Meldestelle?

Die Meldestelle steht allen Mitarbeitenden der Stadt Mittenwalde sowie externen Personen zur Verfügung, die in einem beruflichen Kontakt zur Stadt stehen.

 

 

Welche Inhalte kann ich melden?

Meldungen können Rechtsverstöße u.a. Korruption, Wirtschaftsdelikte oder Verstöße gegen die EU-Whistleblowing-Richtlinie betreffen.

 

 

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?
  • Über das verschlüsselte Kontaktformular auf hinweisgebermeldestelle.de
  • Per E-Mail an hinweis@hinweisgebermeldestelle.de
  • Über Signal/Threema unter der Nummer +49 1590 635 44 98
  • Per Post an Intelli Revolution GmbH, Überseeallee 1, 20457 Hamburg, mit dem Vermerk „PERSÖNLICH/VERTRAULICH“
  • Auf Wunsch kann ein persönliches oder virtuelles Treffen mit der Ombudsperson vereinbart werden

 

Wie läuft eine Meldung ab?

Nach Beobachtung eines Fehlverhaltens kann der Hinweis anonym über hinweisgebermeldestelle.de eingereicht werden. Innerhalb von sieben Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung. Der Hinweis wird auf Plausibilität geprüft, und falls nötig, werden Rückfragen zur Klärung weiterer Informationen gestellt. Nach der Prüfung wird ein vertraulicher Bericht mit einer Empfehlung an das Unternehmen übermittelt, das über die nächsten Schritte entscheidet. Innerhalb von maximal drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen.

 

Was passiert, wenn falsche Informationen gemeldet werden?

Falsche Meldungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgen, können rechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt besonders dann, wenn die falschen Angaben gezielt gemacht werden, um Schaden zu verursachen. Daher ist es wichtig, dass die gemeldeten Informationen auf fundierten Tatsachen beruhen.

 

 

Kann eine Meldung zurückgezogen werden?

Eine eingereichte Meldung kann nach der Abgabe nicht zurückgezogen werden, da sie unmittelbar in den Prüfprozess übergeht. Es ist jedoch möglich, nachträglich zusätzliche Informationen oder Erklärungen zur ursprünglichen Meldung hinzuzufügen.

 

 

Weitere Informationen sowie Details zum Meldeprozess und zum Schutz der Hinweisgeber sind auf der Webseite hinweisgebermeldestelle.de verfügbar. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zum Umgang mit eingereichten Meldungen. Alle eingereichten Hinweise werden vertraulich behandelt, um den Schutz und die Anonymität der Hinweisgeber zu gewährleisten.

 

Kontaktmöglichkeiten Hinweisgebermeldestelle

Kontaktformular

Signal/Threema: +49 1590 635 44 98

Adresse: Intelli Revolution GmbH, Überseeallee 1, 20457 Hamburg

Persönlich: Termin mit der Ombudsperson (vor Ort oder virtuell)

E-Mail: hinweis@hinweisgebermeldestelle.de

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