Das Konzept soll vor allem die ungehinderte Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal und Fahrzeugen des ÖPNV insbesondere während der Badesaison unterstützen. Die Abschnitte mit eingeschränkten Halteverbot sollen Ausweichbuchten für den in südliche Richtung rollenden Verkehr zwischen den parkenden Fahrzeugen schaffen und für mehr Übersichtlichkeit im Kurvenbereich sorgen.
Daher beschließt der Ortsbeirat Schenkendorf-Krummensee: Die in der pdf-Anlage dargestellte Verkehrsbeschilderung mit Zeichen aus dem Katalog der Verkehrszeichen vom 29. Mai 2017 in Verbindung mit folgenden Maßnahmen zu beantragen:
1.Entlang den Straßen Am See und Hauptstraße sollen sechs zum Ausweichen verfügbare Abschnitte mit den Verkehrszeichen 286-10/11 Eingeschränktes Halteverbot (Anfang/Ende) gemäß Anlage angeordnet werden.
2. Das Zeichen 314.1 und Zusatzzeichen 1053-31 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone – mit Parkschein in Verbindung mit einer tageszeitlichen Begrenzung von 07:00-19:00 Uhr soll am Abzweig der Gustav-Hensel-Straße von der Hauptstraße aufgestellt werden.
3. Der Parkscheinautomat soll unmittelbar neben dem Zeichen 314.1 aufgestellt werden.
4. Für das eingeschränkte Halteverbot auf den Straßen Am See und Gustav-Hensel-Straße soll die gleiche zeitliche Begrenzung angeordnet werden wie für die Parkraumbewirtschaftungszone.