Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zu verlangsamen, wurden auch im Land Brandenburg Maßnahmen erforderlich, um die sozialen Kontakte untereinander auf ein Minimum zu reduzieren. Die Maßnahmen treffen in besonderem Maße auch gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung, der außerschulischen Lernorte und des Sports. Sie sind teilweise durch die erforderlichen Maßnahmen, die nicht vorhersehbar waren und auch von den Trägern nicht zu vertreten sind, in eine Situation geraten, die für die jeweiligen Träger existenzbedrohend sein kann.
Zur Überwindung von solchen Notlagen bei durch die Coronakrise 2020 besonders geschädigten Trägern kann eine Soforthilfe des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) nach der oben genannten Richtlinie gewährt werden.
Weitere Informationen zur Soforthilfe finden Sie als pdf-Anlage beigefügt.