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 Das Brandenburger Kabinett hat am 11.11.2021 eine neue  SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 15. November  2021 in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab. Sie  gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.
Auf  die wesentlichen Punkte für die neue Verordnung hatte sich die  Landesregierung bereits am Dienstag verständigt. Wie angekündigt  erfolgte heute der notwendige Kabinettsbeschluss. Die zusätzlichen  Maßnahmen sind aufgrund der stark steigenden Zahl an Erkrankungen und  zur Vermeidung einer Überlastung der Krankenhäuser „zwingend  erforderlich", so Ministerpräsident Dietmar Woidke auf der  anschließenden Pressekonferenz gemeinsam mit seinen Stellvertretern  Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula  Nonnemacher.
In Brandenburg hat sich die Zahl der  laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um  1.779 erhöht. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 285,7  (Vorwoche: 159,2). In Brandenburg sind 1.601.478 Menschen mindestens  einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,3 Prozent),  1.546.631 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote der vollständig  Geimpften: 61,1 Prozent).
Für die meisten Brandenburgerinnen  und Brandenburger - die vollständig Geimpften und Genesenen - gibt es  durch die neue Verordnung keine relevanten zusätzlichen Einschränkungen.  Zu den wesentlichen Punkten gehört die Einführung der 2G-Regelung, die  den Zutritt z. B. in Gaststätten, Hotels oder Kinos nur noch Geimpften  oder Genesenen erlaubt sowie die Wiedereinführung der Maskenpflicht ab  der ersten Schulklasse.
Ministerpräsident Dietmar Woidke:  „Wir haben ein dynamisches Pandemiegeschehen, das uns große Sorgen  bereitet. Die Infektionszahlen haben sich in Brandenburg in den letzten  acht Tagen verdoppelt. Geplante Operationen müssen bereits vielerorts  wieder verschoben werden. Wir müssen handeln! Deshalb hat das Kabinett  heute eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Und wir müssen die  Impfquote weiter steigern. Jede weitere Impfung macht Brandenburg  sicherer! Vor allem ist es ein Schutz für unsere Kinder, die noch nicht  geimpft werden können. Die Pandemiebekämpfung darf nicht auf dem Rücken  der Kinder erfolgen. Für sie müssen wir alle Verantwortung übernehmen.  Bereits heute Morgen hat sich die Landesregierung mit den  Oberbürgermeistern, Landrätinnen und Landräten zur neuen  Eindämmungsverordnung ausgetauscht. Es ist gut, dass Land und kommunale  Ebene an einem Strang ziehen.
Ich begrüße die heutige  Einberufung einer Bund-Länder-Runde ausdrücklich. Die Menschen erwarten  zurecht, dass wir gemeinsam und abgestimmt nach Wegen aus der Pandemie  suchen. Wir brauchen jetzt dringend die schnelle Widereinführung der  kostenlosen Tests, Finanzierungszusagen für die von der Pandemie  besonders betroffenen Krankenhäuser und ein abgestimmtes Vorgehen bei  den Impfungen. Der Bundeswehr danke ich, dass sie unsere  Gesundheitsämter wieder stärker unterstützt. Das ist eine starke und  wichtige Hilfe."
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:  „Grundrechtseinschränkungen müssen immer sorgfältig abgewogen werden und  immer verhältnismäßig sein. Das ist ein schwieriger Abwägungsprozess.  Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens, angesichts der  explodierenden Infektionszahlen und der schnell steigenden  COVID-19-Fälle, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, sind  schärfere Maßnahmen jetzt dringend notwendig. Anders können wir die  rasante Verbreitung der infektiöseren Delta-Variante und damit eine  drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems nicht verhindern. Wir  sind in einer Phase der Pandemie, in der sich entscheidet, wie wir durch  diesen Winter kommen. Die ganze Gesellschaft ist gefordert,  Verantwortung zu übernehmen, Rücksicht zu nehmen und besonders  gefährdete Personengruppen zu schützen. Die Lage ist wirklich ernst."
Innenminister  Michael Stübgen: „Im Kampf gegen Corona werden nun auch in Brandenburg  in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens deutliche Einschränkungen  eingeführt. Die pandemische Entwicklung lässt uns keine andere  Möglichkeit: Wir müssen die vierte Welle brechen. Viele Menschen in  Brandenburg sind bereits geimpft und damit vor schweren  Krankheitsverläufen geschützt. Wir müssen aber auch die Lage in den  Krankenhäusern im Blick behalten - und genau deshalb schauen wir nicht  auf die Zahl der Neuinfektionen, sondern auch auf die Zahl der  Covid-Patienten und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in  den Kliniken. Dort kämpfen vor allem Ungeimpfte um ihr Leben. Es bleibt  dabei: Der schnellste Weg aus der Pandemie führt über eine Impfung. Sie  bietet den besten Schutz - und Schutz sichert Freiheit."
Vor  dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte  2G-Regelung auch im Land Brandenburg ausgeweitet. Ab Montag ist zum  Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken,  Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs,  Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur  noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Beherbergungen,  Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur  für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G  gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus  gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht):  mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die  ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske  tragen.
Neu ist außerdem, dass die 3G-Regelung (Zutritt nur  für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) jetzt  auch für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel  Friseur-Dienstleistungen gilt; davon ausgenommen sind medizinische,  therapeutische oder pflegerische Leistungen.
Mit der neuen  Eindämmungsverordnung gilt zudem die Maskenpflicht im Unterricht wieder  für alle Schülerinnen und Schüler. Sie müssen sich auch häufiger pro  Woche testen: dreimal statt wie bisher zweimal. Wie bisher reicht hier  als Nachweis auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete  Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests aus.
Neu  ist die Maskenpflicht im Hort: In den Innenbereichen von  Horteinrichtungen besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten  sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske  außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-,  Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Für  Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den  Außenbereichen von Horteinrichtungen.
Mehr Tests gibt es in  Alten- und Pflegeheimen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit  einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht  geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei (bisher:  zwei) Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen.  Wenn der Schwellenwert an drei Tagen ununterbrochen über 100 liegt, dann  sogar täglich. Auch geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher  von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen sich testen.