Infomaterial
Die Streckenführungen sollen ein akzeptables Angebot gegen das ordnungswidrige Befahren der linken Fahrbahnseite der Straßen Am See und Hauptstraße in Richtung Süden schaffen. Sie können dem Landkreis als Entscheidungsgrundlage zur Auswahl vorgeschlagen werden. Daher beschließt der Ortsbeirat Schenkendorf-Krummensee drei Optionen anzubieten: Allen gemeinsam ist, dass der Gehweg, der auf 1,5m Breite gepflastert ist, vom nördlichen Ortseingang bis zur Galluner Straße für Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 freigegeben werden soll.
Das Leitsystem für den Hofjagdweg muss in jedem Fall die gewählte Streckenführung sowohl am Ortseingang als auch an der Gabelung Hauptstraße/ Galluner Straße so deutlich machen, dass das ordnungswidrige Befahren der linken Fahrbahnseite der Straßen Am See und Hauptstraße in Richtung Süden überflüssig wird.
Folgende Bestandteile des Leitsystems sind erforderlich:
- Verkehrsschilder nach StVO
- Touristische Wegweiser
- bauliche Leiteinrichtungen (z.B.: liegende Baumstämme, Geländer o.ä.)
Die Finanzmittel für den ursprünglich auf der Fahrbahn vorgesehenen Asphaltstreifen sollen eingesetzt werden, um eine durchgängige, auch im südlichen Ortsteil gut mit dem Fahrrad befahrbare Streckenführung bis zum südlichen Ortausgang herzustellen. Die geschätzte, kostengünstigste Variante ist in der Anlage mit einer blau gepunkteten Linie dargestellt. Baumaßnahmen sind nur im Abschnitt „Weg zum Weinberg“ bis zur Einmündung Am Weinberg erforderlich. Die grün und rot gepunkteten Linien sind in eben dieser Reihenfolge, die entsprechend aufwendigeren Alternativen.