Infomaterial
Die 7. Wahlperiode des Rates der Stiftung für das sorbische Volk endet im März 2023.
Auf der Grundlage der Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen benennt der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburgischen Sorben/Wenden für den Stiftungsrat.
Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden ruft alle sorbischen/wendischen Verbände und Vereinigungen auf, Kandidatinnen und Kandidaten für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt für die Wahlperiode 2023-2027 vorzuschlagen. Das Vorschlagsrecht haben alle natürlichen und juristischen Personen. Reichen Sie bitte Ihre Vorschläge bis zum 15. November 2022 schriftlich ein.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten folgende Bedingungen erfüllen:
- das passive Wahlrecht im Land Brandenburg, (wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt.),
- Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache,
- Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der sorbischen/wendischen Kultur,
- die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Entscheidungen über künftige Strukturen, über Prioritäten der Projektförderung und über die finanzielle Ausgestaltung der sorbischen/wendischen Institutionen,
- die Bereitschaft mit anderen sorbischen/wendischen Gremien zusammen zu arbeiten.
Der Sorben/Wenden-Rat lädt alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Informationsgespräch am 29. November 2022 ein. Senden Sie bitte Ihre Vorschläge mit dem vollständigen Fragebogen an folgende Adresse:
Landtag Brandenburg
Vorsitzende des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
Kathrin Schwella
Alter Markt 1
14467 Potsdam