Die Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI IntensivRegister-Verordnung) beeinhaltet die Verpflichtung zur Registrierung und Übermittlung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten. Erfahren Sie mehr dazu in der beigefügten pdf.
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