Situation von Geflüchteten in der Stadt Mittenwalde

Artikel von Landkreis Dahme-Spreewald, Kathrin Veh

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Situation von Geflüchteten in der Stadt Mittenwalde

Der Landkreis Dahme-Spreewald ist im Gespräch mit der Stadt Mittenwalde zur weiteren Aufnahme von Geflüchteten. Der Betreiber des Hostels hat seine Immobilie als Standort dem Landkreis angeboten. Das Hostel wurde bisher als Wohnheim für Arbeitskräfte betrieben. Hier wird keine wesentliche Änderung eintreten. Die Immobilie soll auch in Zukunft weiterhin für einen Personenkreis genutzt werden, der schon ein Bleiberecht besitzt oder einer Erwerbstätigkeit jetzt oder kurzfristig nachgeht. Die Unterkunft wird von einem erfahrenen Betreiber bewirtschaftet und ist für alle Belange mit Ansprechpartnern und Hilfen vor Ort.

Derzeit prüft der Landkreis die passenden Personenkonstellationen und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Mittenwaldes Bürgermeisterin Maja Buße, Landrat Stephan Loge und Mittenwaldes Vorsitzender der Stadtverordneten, Lutz Krause, haben sich zu diesem abgestimmten Handeln sowie einer Steuerung der Belegung für den zuvor genannten möglichen Personenkreis beraten. Bürgermeisterin Maja Buße sieht die Zwänge des Landkreises, erwartet aber darüber hinaus mehr Unterstützung durch das Land und den Bund bei der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen, welche aus ihrer Sicht nicht nur auf die Kommunen abgewälzt werden kann.
Vor einem Jahr, am 29. April 2022, wurde eine Gemeinschaftsunterkunft für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Mittenwalde in Betrieb genommen, um auch die Unterbringung von Geflüchteten aus der ukrainischen Partnergemeinde Machniwka der Stadt Mittenwalde gewährleisten zu können. Mit Stand Ende März dieses Jahres sind 170 Plätze belegt.
Das oben genannte Hostel könnte als weitere Gemeinschaftsunterkunft eine maximale Platzkapazität von 158 Plätzen erreichen. Zur Unterbringung wird ein Personenkreis angesprochen werden, der schon ein Bleiberecht besitzt oder einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Zum Hintergrund:
Der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden sind auf der Grundlage des Landesaufnahmegesetzes zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden verpflichtet. Dieser Aufgabe müssen sich der Landkreis und die Kommunen stellen.
In Anbetracht des durch das Land Brandenburg festgelegten Aufnahmesolls sind der Landkreis und die Kommunen in der gemeinsamen Verantwortung weitere Kapazitäten für die Unterbringung der Menschen zu schaffen. Ein räumlich zusammenhängender Wohnungsverbund gewährleistet die notwendige soziale Betreuung vor Ort.

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die Städte und Gemeinden, die gemäß Landesaufnahmegesetz in Verantwortung sind, gebeten, geeignete Unterkünfte zu benennen. Es ist jetzt wichtig, dass sich alle Kommunen an einer gerechten Verteilung im Landkreis beteiligen. Die Verwaltungsspitzen der Kommunen sind als erste und direkte Ansprechpartner durch den Landkreis zur Standortauswahl einbezogen.

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