Die 1. Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2024/2025 der Stadt Mittenwalde wurde am 08. April 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Die Nachtragssatzung der Stadt Mittenwalde trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 22. Jahrgang, Nr.6 für die Stadt Mittenwalde vom 15. Mai 2024 veröffentlicht.
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