11. FNP-Änderung "Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde

Artikel von Bauamt

11. FNP-Änderung "Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde

11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mittenwalde „Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf –Billigung und Auslegung des Entwurfs

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 17.02.2025 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans – „Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf“ wird gebilligt und zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans – „Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf“ zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Mittenwalde sowie durch Auslegung der Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Mittenwalde. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Abgabe Ihrer Stellungnahmen gebeten.

 

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans – „Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf“ wird mit der Begründung und dem Umweltbericht im Zeitraum

 

vom 16.04.2025 bis einschließlich 21.05.2025

 

auf der Internetseite der Stadt Mittenwalde veröffentlicht. Sie können dort unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen

 

Im gleichen Zeitraum liegen die genannten Entwurfsunterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.

 

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar:

  • 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf“ – Begründung zum Entwurf – mit Informationen zu Immissionsschutz, Verkehr, Trinkwasser, Abfall und Altlasten, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Artenschutz, Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich.
  • Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf“ – mit Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf den Menschen und mit artenschutzfachlicher Betrachtung und Angaben zur Eingriffsregelung
  • Stellungnahmen Landkreis Dahme-Spreewald:

Hinweise auf Methoden und Mindeststandards bei der Tiererfassung, Biotope. Habitatstrukturen lassen auf Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen, xylobionten Käfern, Schmetterlingen und Reptilien schließen. Bäume sind auf das Vorkommen von Nist- und Brutstätten geschützter Arten zu untersuchen und Waldflächen auf hügelbauende Waldameisen. Umweltauswirkungen auf geschützte Arten durch Relevanzprüfung und Prüferfordernis auf Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen.

    • Untere Wasserbehörde:

Hinweise zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, zur Flächenversiegelung und Niederschlagsversickerung, zur Gewässerbenutzung und zu wassergefährdenden Stoffen.

    • Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde:

Informationen und Hinweise zu drei altlastverdächtigen Flächen (ALVF) in den Änderungsbereichen der 11. FNP-Änderung, den bodenschutzrechtlichen Anforderungen und zum Gefährdungspotenzial.

  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt – Immissionsschutz:

Informationen und Hinweise zum vorbeugenden Immissionsschutz; (Geräuschemissionen aus der Gebietsnutzung, auf das Plangebiet wirkende Geräuschimmissionen). Die vorliegende Flächenplanung entspricht in den wesentlichen Grundsätzen dem § 50 BImSchG.

  • Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe:

Hinweis auf Lage einer Teilfläche in der Nähe von Altbergbau - Risiko-/Gefährdungsbereiche aus untertägigen Grubenbauen der ehemaligen Braunkohlegrube „Centrum bei Schenkendorf“. Bei Planungen von Baumaßnahmen auch im angrenzenden Bereich des Altbergbaus wird eine geotechnische Baugrundbegutachtung empfohlen.
Hinweis auf südlich angrenzende Erd- und Mulmniedermoore.

 

Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird bei der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

 

Mittenwalde, 27.03.2025

 

 

 

Dirk Knuth

Bürgermeister

 

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