Bekanntmachung der Stadt Mittenwalde
7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“ – Billigung und Auslegung des Entwurfs
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 19.05.2025 beschlossen:
- Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“ wird gebilligt und zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“ zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Mittenwalde sowie durch Auslegung der Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Mittenwalde. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im gleichen Zeitraum gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Abgabe Ihrer Stellungnahmen gebeten.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“ wird mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den unten aufgeführten Fachgutachten und umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Zeitraum
vom 26.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025
auf der Internetseite der Stadt Mittenwalde veröffentlicht. Sie können dort unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen
Im gleichen Zeitraum liegen die genannten Entwurfsunterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar:
- 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“ – Begründung zum Entwurf – mit Informationen zu, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Waldumwandlung und Waldausgleich, Artenschutz, Boden und Altlasten, Grünordnerische Festsetzungen und Maßnahmen sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Ausgleichsmaßnahmen.
- Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“ – mit Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf den Menschen und mit artenschutzfachlicher Betrachtung und Angaben zur Eingriffsregelung
- Landschaftsplanerische Betrachtung zur 7. Änderung „RVS“ des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf, Stadt Mittenwalde – mit der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, der Ermittlung des Kompensationsbedarfs und der Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Nachtrag – Vorhaben: 7. Änderung „Erweiterung RVS“ des Bebauungsplanes Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf – mit Darstellung der von dem Vorhaben betroffenen schützenswerten Arten und Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG
- Gutachterlicher Stellungnahme Nr. 1 des Erdbaulabors Dr. F. Krause zur Erweiterung der Flächen DPD und RVS Eichweg 3 15749 Mittenwalde mit den Ergebnissen der Boden- und Baugrunduntersuchung und Angaben zur Tragfähigkeit und Versickerungsfähigkeit des Untergrundes im Plangebiet
- Gutachten Orientierende Gefährdungsabschätzung des Erdbaulabors Dr. F. Krause zur Erweiterung der Flächen DPD und RVS Eichweg 3 15749 Mittenwalde – mit den Ergebnissen der weiterführenden Untersuchungen im Bereich von drei Altlastenverdachtsflächen; Bewertung der untersuchten Bodenproben unter bodenschutzrechtlichen Aspekten (Wirkungspfad Boden – Mensch, Boden – Grundwasser und Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrags in der Abfallverzeichnis-Verordnung)
- Grobkonzept Entwässerung zur Erweiterung der Flächen DPD und RVS
- Stellungnahmen Landkreis Dahme-Spreewald:
Hinweise auf Methoden und Mindeststandards bei der Tiererfassung, Biotope. Habitatstrukturen lassen auf Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen, xylobionten Käfern, Schmetterlingen und Reptilien schließen. Bäume sind auf das Vorkommen von Nist- und Brutstätten geschützter Arten zu untersuchen und Waldflächen auf hügelbauende Waldameisen. Umweltauswirkungen auf geschützte Arten durch Relevanzprüfung und Prüferfordernis auf Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen. Hinweise zur Eingriffsregelung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
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- Untere Wasserbehörde:
Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung; Hinweise zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, zur Flächenversiegelung und Niederschlagsversickerung, zur Gewässerbenutzung und zu wassergefährdenden Stoffen.
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- Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde:
Informationen und Hinweise zu drei altlastverdächtigen Flächen (ALVF) in den Änderungsbereichen der 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf, den bodenschutzrechtlichen Anforderungen und zum Gefährdungspotenzial.
- Stellungnahme Landesamt für Umwelt – Immissionsschutz:
Informationen und Hinweise zum vorbeugenden Immissionsschutz; (Geräuschemissionen aus der Gebietsnutzung, auf das Plangebiet wirkende Geräuschimmissionen). Die vorliegende Flächenplanung entspricht in den wesentlichen Grundsätzen dem § 50 BImSchG.
- Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe:
Hinweis auf Lage einer Teilfläche in der Nähe von Altbergbau - Risiko-/Gefährdungsbereiche aus untertägigen Grubenbauen der ehemaligen Braunkohlegrube „Centrum bei Schenkendorf“. Bei Planungen von Baumaßnahmen auch im angrenzenden Bereich des Altbergbaus wird eine geotechnische Baugrundbegutachtung empfohlen.
Hinweis auf südlich angrenzende Erd- und Mulmniedermoore.
- Stellungnahmen Forstamt Dahme-Spreewald:
Hinweis auf Waldbetroffenheit, die erforderliche Waldumwandlung nach § 8 Landeswalgesetz für die Umsetzung des Vorhabens und das Ausgleichsverhältnis in Höhe der Grundkompensation 1:1 vom 28.10.2024 sowie Vorabstimmung zur Lage/Verortung der geforderten Ersatzmaßnahme vom 27.05.2025
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“ abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird bei der 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mittenwalde, 02.06.2025
Marek Kleemann
allg. Stellvertreter des Bürgermeisters
Anhang: Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf „Erweiterung RVS“